Beschlussvorlage - 12/015/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
2. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 4 Reihenhäusern und Rückbau der Kfz-Werkstatt
Große Straße 22
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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13.06.2023
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die 2. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 4 Reihenhäusern und den Rückbau der Kfz-Werkstatt für das Grundstück „Große Straße 22“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für die 2. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 4 Reihenhäusern und den Rückbau der Kfz-Werkstatt für das Grundstück „Große Straße 22“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Antrag für die 2. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 4 Reihenhäusern und den Rückbau der Kfz-Werkstatt um weitere 2 Jahre bis zum 02.08.2025 für das Grundstück „Große Straße 22“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ sowie der gleichnamigen Erhaltungssatzung. Das Grundstück befindet sich auf der Teilfläche, welche durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 derzeit überplant wird. Die erlassene Veränderungssperre gilt noch bis zum 17.09.2023.
Durch den Abbruch der Kfz-Werkstatt, den Anbau des Reihenhauses mit Terrasse und Abstellraum für Terrassenmöbel sowie der Teilumnutzung des vorderen Geschäftshauses als Abstellraum (Keller und HA-Raum) für das Reihenhaus beträgt der Wohnflächenanteil ca. 320 m². Der bestehende Teil des Wohn- und Geschäftshauses hat eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss von ca. 200 m² und hat damit eine Größe von ca. 38 %.
Damit wird die zukünftige Festsetzung des Bebauungsplanes, dass im Erdgeschoss einer baulichen Anlage mindestens 25% der Grundfläche des Erdgeschosses für Gewerbebetriebe zulässig sind, erfüllt.
