Beschlussvorlage - 12/013/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der weiteren Vertreter*innen sowie deren Stellvertretung in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amtsdirektor/in
- Bearbeitung:
- Christina Lehmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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22.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde wählt als Vertreter*in der Verbandsversammlung
1. _____________________________ und
2. _____________________________
Als Stellvertreter*in werden gewählt:
Für 1. ______________________ _____________________________ und
für 2. ______________________ _____________________________
Sachverhalt
Die Gemeinde ist Mitglied im Abwasserverband der Lauenburger Bille- und Geestrandgemeinden.
Gemäß Verbandssatzung ist der/die Bürgermeister*in automatisch Mitglied der Verbandsversammlung. Sie/er wird durch ihre/seine Stellvertretenden im Verhinderungsfall vertreten, so dass hier keine Wahlen erforderlich sind.
Jede Gemeinde des Verbandes entsendet überdies zwei weitere Vertreter*innen in die Verbandsversammlung.
Ab einer Einwohnerzahl von 5.000 entsenden die Gemeinden für jede vollen 4.000 Einwohner einen weiteren Vertreter. Dies trifft aktuell nur für die Gemeinde Wentorf zu.
Für jede*n Vertreter*in ist eine Stellvertretung zu wählen.
Wählbar ist, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 6 GKWG erfüllt (u.a. mind. 18 Jahre, im Wahlgebiet wahlberechtigt und seit mind. 3 Monaten einen Wohnsitz in S-H, kein Verlust des Wahlrechts infolge eines Richterspruchs).
D.h., es können auch Bürger*innen gewählt werden, die nicht der Gemeindevertretung angehören.
Die Wahl erfolgt grundsätzlich im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO.
D.h. gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat, es zählen nur Ja- Stimmen und Enthaltungen.
Nur auf Verlangen einer Fraktion kann auch Verhältniswahl statffinden.
Wenn niemand widerspricht, kann die Wahl auch en bloc durchgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja / Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja / Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
