Beschlussvorlage - 12/032/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt für das Kuratorium der Stiftung Aumühle die genannten Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder.

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Sachverhalt


Gem. der Satzung der Stiftung Aumühle vom 18.06.2013 besteht das Kuratorium der Stiftung aus 7 Mitgliedern, die von der Gemeindevertretung aus ihrer Mitte nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Mitglieder der Ausschüsse (§ 46 GO) gewählt werden. Jede Fraktion kann bis zu 4 Mitglieder der Gemeindevertretung als Stellvertreter*innen benennen. Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums sowie deren Stellvertreter*innen entspricht der Dauer der Kommunalwahlperiode. Die Amtszeit endet mit Ausscheiden aus der Gemeindevertretung, spätestens mit der nächstfolgenden Kommunalwahl. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führt das amtierende Kuratorium die Geschäfte bis zur Neukonstituierung des Kuratoriums fort.

 

Das Kuratorium wählt gemäß § 7 Abs. 3 der Stiftungssatzung mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus der Mitte eine*n Vorsitzende*n und eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n für die Dauer ihrer*seiner Amtszeit. Eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedarf es hierzu daher nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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