Berichtsvorlage - 12/022/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt


Die Verpflichtung erfolgt durch die neu gewählte Vorsitzende*den neu gewählten Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Der Text für die Verpflichtung lautet:

 

„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Die Verpflichtung wird üblicherweise mit Handschlag besiegelt.

 

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung erhält:

  • Arbeitsheft „Die Arbeit einer Gemeindevertretung“ des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages
  • Merkblatt zur Verpflichtung von Mitgliedern der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern

 

Anmerkung:

 

Das Ortsrecht (Satzungen) der Gemeinde ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Wer die Satzungen in Papierform benötigt, bekommt diese bei Frau Dieckert, Amt Hohe Elbgeest, Tel.: 04104 / 990 140, Email: m.dieckert@amt-hohe-elbgeest.de.

 

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