Berichtsvorlage - 12/022/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder der Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin*den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Maike Dieckert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
22.06.2023
|
Sachverhalt
Die Verpflichtung erfolgt durch die neu gewählte Vorsitzende*den neu gewählten Vorsitzenden der Gemeindevertretung.
Der Text für die Verpflichtung lautet:
„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“
Die Verpflichtung wird üblicherweise mit Handschlag besiegelt.
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung erhält:
- Arbeitsheft „Die Arbeit einer Gemeindevertretung“ des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages
- Merkblatt zur Verpflichtung von Mitgliedern der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern
Anmerkung:
Das Ortsrecht (Satzungen) der Gemeinde ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Wer die Satzungen in Papierform benötigt, bekommt diese bei Frau Dieckert, Amt Hohe Elbgeest, Tel.: 04104 / 990 140, Email: m.dieckert@amt-hohe-elbgeest.de.
