Berichtsvorlage - 12/025/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der*des 2. stellvertretenden Bürgermeister*in
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Maike Dieckert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Aumühle
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Kenntnisnahme
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22.06.2023
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Sachverhalt
Die*der Bürgermeister*in verpflichtet die*den neu gewählte*n 2. stellvertretenden Bürgermeister*in unmittelbar nach der erfolgreichen Wahl auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer*seiner Obliegenheiten mit dem folgenden Wortlaut:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt als 2. stellvertretende*r Bürgermeister*in der Gemeinde Aumühle ein.“
Die*der neugewählte 2. stellvertretende Bürgermeister*in wird anschließend zur*zum Ehrenbeamtin*Ehrenbeamten für die Dauer ihrer*seiner Wahlzeit ernannt (§ 50 Abs. 6 GO).
Die Ernennungsurkunde ist als Verpflichtungsurkunde von der*dem Bürgermeister*in zu unterschreiben und auszuhändigen (§ 51 Abs. 2 GO).
Die*der Bürgermeister*in vereidigt die*den 2. stellvertretende*n Bürgermeister*in mit folgendem Text (§§ 38 BeamStG, 47 LBG-SH):
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Auf den Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ kann gem. § 47 Abs. 2 LBG auch verzichtet werden. Dann wird mit folgendem Text vereidigt:
„Ich gelobe, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“
