Beschlussvorlage - 13/026/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Dachgeschossausbau für das Grundstück „Ahornweg 4“.

Hinweis: Durch den Ausbau des Dachgeschosses darf das Gebäude nicht zweigeschossig werden.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für den Dachgeschossausbau für das Grundstück „Ahornweg 4“.

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und hat sich nach Art, Maß, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einzufügen.

Duch den Dachgeschossausbau verändert sich die Kubatur des Gebäudes nicht. Es werden 3 Dachflächenfenster sowie zwei Fenster im Giebel der Ostseite des Gebäudes eingebaut.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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