Beschlussvorlage - 12/034/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Online-Beteiligung der Kommunen und Akteure zum Netzentwurf für das Landesweite Radverkehrsnetz in Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Maike Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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10.07.2023
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Sachverhalt
Ziel der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030, die 2020 von der Landesregierung und vom Landtag beschlossen wurde, ist es, im Land mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Schleswig-Holstein im Radtourismus besser zu platzieren. Eine Schlüsselmaßnahme aus der Radstrategie, um diese Ziele zu erreichen, ist die Fortschreibung des „Landesweiten Radverkehrsnetzes in Schleswig-Holstein“ (LRVN SH). Das LRVN soll als Planungsinstrument dem Land, den Kreisen, den Städten und Gemeinden eine Grundlage für die Radverkehrsplanung und Förderung bieten. Als attraktives Radverkehrsnetz soll es noch mehr Einwohner*innen und Gäste für das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und im Urlaub gewinnen.
Die Konzeption für die Fortschreibung des LRVN wurde seit Spätsommer 2022 unter Beteiligung der Kreise und der kreisfreien Städte sowie Mitgliedern des Runden Tisch Radverkehr (innerhalb der „Interdisziplinären Arbeitsgruppe“ zum LRVN) erarbeitet und im Frühjahr 2023 beschlossen. Die beauftragten Unternehmen „team red Deutschland GmbH“ und „IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH“ haben nach Konsultationen mit den Kreisen und den kreisfreien Städten einen Entwurf für das LRVN vorgelegt, das nun im Rahmen einer Online-Beteiligung mit den Kommunen und weiteren Akteuren des Radverkehrs im Land abgestimmt werden soll.
Wir laden daher alle Kommunen sowie Akteure mit Bezug zum Radverkehr ein, diesen Netzentwurf vom 19.06.2023 bis zum 14.07.2023 unter www.jetzt-mitmachen.de/lrvn-sh zu sichten und ggf. Hinweise und Kommentare zu dem Netzentwurf abzugeben.
Folgende Fragen sollen dabei im Vordergrund stehen:
- Welche überregional wichtigen Zielorte sollten zusätzlich berücksichtigt werden?
- Welche Netzbestandteile sollten für den Alltagsradverkehr über alternative – als die hier dargestellten – Straßen oder Wege gelegt werden?
Das LRVN dient dem Land zur Priorisierung bei Ausbau und Förderung von Radinfrastruktur. Es bezieht sich auf Netzkonzeptionen der Kreise und der kreisfreien Städte, soweit diese vorlagen. Das LRVN legt den Schwerpunkt auf die alltagstaugliche Anbindung der Städte und Gemeinden in einem bestimmten Radius an die weiterführenden Schulen und zentralen Orte sowie deren Verbindung untereinander. Dadurch ergeben sich teilweise sternförmige Strukturen, die solche Strecken enthalten sollen, die das größte Potenzial für den Alltagsradverkehr erwarten lassen und nicht immer ein in sich abschließendes Netz darstellen. Die Radverkehrsnetze der Kreise verdichten das LRVN auf lokaler Ebene und sind für das Land ebenfalls eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Förderung.
Ihre Hinweise werden auf einer Online-Karte gesammelt und können auch von anderen gelesen, bewertet oder kommentiert werden. Alle eingehenden Kommentare und Hinweise werden geprüft. Im Anschluss an das Onlineverfahren werden die Kommentare für die Fortschreibung des LRVN herangezogen.
Bereits im Mobilitätskonzept Sachsenwald-Elbe wurden Radwege in der Region thematisiert sowie ein mögliches Radverkehrskonzept. Nun hat die Gemeinde die Möglichkeit, ihre Bedarfe gegenüber dem Land zu äußern und kann diese zunächst im Umweltausschuss diskutieren.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
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(wie Dokument)
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108,4 kB
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