Beschlussvorlage - 12/033/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hat keine Bedenken gegen die Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Sportanlage“ der Stadt Reinbek.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Reinbek beteiligt die Gemeinde Aumühle als Nachbarkommune gemäß $§ 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage“ im Ortsteil Neuschönningstedt. Der Standort des Sportplatzes in Ohe soll nicht erhalten bleiben.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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