Berichtsvorlage - 12/061/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die beiden benachbarten Gemeinden Aumühle und Wohltorf müssen aufgrund des Zustandes der Feuerwehrgerätehäuser jeweils ein neues Gebäude errichten.

 

Da immer wieder aus den kommunalen Gremien und aus der Öffentlichkeit die Frage gestellt wird, warum kein gemeinsames Gebäude errichtet wird, wurde ein unabhängiges Gutachten für die Beratung zur Standortkonzeption beauftragt.

Im Organisationserlass für Feuerwehren ist aufgeführt, dass bei der Auswahl des Feuerwehrstandortes eine Hilfsfrist von 10 Minuten anzustreben ist. Die Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen/Tätigwerden der Feuerwehr. Davon sind 4 Minuten als Fahrzeit vom Feuerwehrgerätehaus bis zur Einsatzstelle vorgesehen.

Für beide Gemeinden wurde die Gebietsabdeckung bei einer Fahrzeit von 4 und 5 Minuten vom jetzigen Standort ermittelt. Die Gemeinde Wohltorf kann den nördlichen Teil des Gebietes „Billtal“ erst bei einer Fahrzeit von 5 Minuten vollständig abdecken, während die Gemeinde Aumühle von ihrem bisherigen Feuerwehrstandort alle Grundstücke im Kernbereich, dazu gehört nicht Friedrichsruh, in 4 Minuten erreichen kann. Friedrichsruh wird überwiegend in 5 Minuten erreicht.

Es gibt aber keinen gemeinsamen Standort, bei der alle Grundstücke in Aumühle und Wohltorf innerhalb der Frist von 4 Minuten erreicht werden können. Erst bei einer Frist von 6 Minuten kann eine hinreichende Gebietsabdeckung erreicht werden.

Dieser fiktive Standort am Ende der Großen Straße/Haidrath ist aber nicht umsetzbar, weil in diesem Bereich Wohnhäuser stehen. Auf der südlichen Seite des Haidrathes ist auch Wald vorhanden, sodass auch zusätzlich der Waldschutzstreifen zu beachten wäre.

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Anlagen

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