Beschlussvorlage - 13/003/2023-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einfriedungssatzung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt den Erlass der Einfriedungssatzung in der vorliegenden Form, bestehend aus dem Text und der Übersichtskarte, als Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 86 der Landesbauordnung.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Wohltorf hat in ihrer Sitzung am 15.03.2023 den Aufstellungsbeschluss und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Einfriedungssatzung als örtliche Bauvorschrift gemäß § 86 LBO gefasst.

Die Unterlagen haben vom 28.03.2023 bis zum 28.04.2023 öffentlich ausgelegen und waren über diesen Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Wohltorf eingestellt. Es wurde nur der Kreis als berührte Behörde beteiligt. Lediglich die Untere Denkmalschutzbehörde hat eine Stellungnahme abgegeben.

Von Privatpersonen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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