Beschlussvorlage - 12/055/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fassadengestaltung des Pfadfinderhauses in „hellem schwedenrot“ für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 27c“.

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Sachverhalt

Für die Errichtung des Pfadfinderhauses auf dem Grundstück „Ernst-Anton-Straße 27c“ wird ein Befreitungsantrag von der örtlichen Bauvorschrift bzgl. der Fassadengestaltung gestellt.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 11b. Unter Ziffer 3.4 ist festgesetzt, dass bei der farblichen Gestaltung der Außenwände nur helle Farbtöne zulässig sind. Der Antragsteller möchte die Fassade des Gebäudes aber in „hellem schwedenrot“ gestalten.

Die Annahme des Antragstellers, dass sich diese Festsetzung nur auf die Gestaltung der Wohnhäuser bezieht ist nicht korrekt. Die helle Fassadengestaltung wurde bewusst gewählt. In der Begründung des B-Planes auf Seite 6 steht dazu folgendes: „Charakteristisch für die Schule ist die Lage am Südrand der Gemeinde im Übergang zu Wald. Die hellen Schulgebäude heben sich von der dunklen Baumkulisse im Hintergrund ab. Tatsächlich entsteht der Eindruck, dass sich die Schule im Wald befindet.“ Das Pfadfinderhaus befindet sich im Umgebungsschutzbereich der denkmalgeschützten Schule.

 

Auch die anschließenden Doppelhäuser in der Ernst-Anton-Straße haben eine helle Fassadengestaltung. Im zukünftigen B-Plan Nr. 11 soll die helle Fassadengestaltung ebenfalls festgesetzt werden. Der Kindergarten mit der roten Klinkerfassade wurde vor der Rechtskraft des B-Plans errichtet.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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