Beschlussvorlage - 12/056/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Reduzierung der Ersatzanpflanzung
Otternweg 11c
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Gestellt wird ein Antrag auf Reduzierung der Ersatzanpflanzung von 13 Bäumen auf 8 Bäume für das Grundstück „Otternweg 11c“.
Die hohe Anzahl an Ersatzanpflanzung ist durch die illegale Baumfällung auf dem damaligen Grundstück „Otternweg 11“ entstanden. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich geteilt, sodass sich die Ersatzanpflanzung auf die Grundstücke „Otternweg 11c und 11d“ verteilt.
Da gemäß dem B-Plan Nr. 2 für jeden gefällten Baum 2 neue Ersatzbäume zu pflanzen sind, wäre damals eine Ersatzanpflanzung von 38 Laubbäumen notwendig gewesen. Damit wäre eine Bebauung des Grundstückes unmöglich gewesen, sodass die Gemeinde bereit war, die Ersatzanpflanzung auf insgesamt 25 Bäume zu reduzieren. Davon sind 15 Bäume mit einem größeren Stammumfang von 20 – 25 cm zu pflanzen, statt einem Stammumfang von 18- 20 cm.
Der genehmigte Pflanzplan ist der Vorlage beigefügt.
Eine Reduzierung der Ersatzanpflanzung würde zu einer Ungleichbehandlung des Nachbargrundstückes „Otterweg 11 d“ führen. Im Grundstückskaufvertrag ist die Anzahl der Ersatzanpflanzung aufgeführt und der entsprechende Lageplan beigefügt gewesen. Der Antragsteller könnte sich von einem Fachmann beraten lassen, ob vielleicht die Baumauswahl geändert werden könnte, um die Verschattung zu reduzieren.
