Beschlussvorlage - 13/122/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Eine Beschlussformulierung wird gegebenenfalls nach der Beratung im Gremium gefasst.

 

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Sachverhalt

Die Anwohner*innen der Stichstraße Am Tonteich 40 – 46 haben Kontakt zum Ordnungsamt aufgenommen, um sich darüber zu informieren, ob verkehrsregelnde Maßnahmen zur besseren Einsicht bei der Ausfahrt aus der Stichstraße getroffen werden können. Sie schildern, dass - insbesondere während der Öffnung des Tonteichbads – mit erhöhten Geschwindigkeiten in der Straße gefahren wird und man den Bereich nicht optimal einsehen kann und fragten diesbezüglich beim Ordnungsamt an, ob eine Vorfahrtregelung durch Aufstellung von Vorfahrtszeichen umgesetzt werden kann. Da die Straße Am Tonteich eine Tempo-30-Zone ist, gilt in diesem Bereich die Rechts-vor-Lins-Regelung. Eine Anbringung von Vorfahrtszeichen ist in Tempo-30-Zonen nicht zulässig. Vorfahrtsregelnde Maßnahmen können daher keine Anwendung finden. Herr Georg Roggon hat daher stellvertretend für die Anwohner*innen der Hausnummer 40-46 angefragt, ob die Möglichkeit besteht, einen Verkehrsspiegel zur besseren Einsicht aufzustellen.
Bei der Anbringung von Verkehrsspiegeln ist zu beachten, dass aufgrund des gewölbten Spiegels immer eine Zeitverzögerung vorliegt. D.h. das ankommende Fahrzeug ist tatsächlich bereits viel näher als es auf dem Spiegel erscheint. Autofahrer*innen verlassen sich daher zu häufig nur auf den Spiegel.
Verkehrsspiegel erhöhen dadurch in der Regel immer das Unfallrisiko. Es ist insofern abzuwägen, ob ein Verkehrsspiegel in dem Bereich der Straße Am Tonteich die Einsicht verbessern, jedoch die Situation nicht verschärfen wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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