Beschlussvorlage - 12/059/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück „Otternweg 11d“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der zulässigen Grundfläche der Garage für das Grundstück „Otternweg 11d“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Doppelgarage für das Grundstück „Otternweg 11d“ zu erteilen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer Doppelgarage mit den Abmaßen von 7,00 m x 7,50 m für das Grundstück „Otternweg 11d“.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Festgesetzt ist eine GRZ von 0,15 und damit ergibt sich eine GRZ II von 0,225. Bei einer Grundstücksgröße von 1417 m² beträgt die maximale Versiegelung 318,8 m². Die Garage soll am gleichen Standort der beantragten Stellplätze errichtet werden, allerdings etwas größer. Die Bruttofläche beträgt dann 52,5 m², die Nettostellplatzfläche beträgt 39,94 m². Damit die GRZ II eingehalten wird, reduziert der Antragsteller die Breite eines Fahrstreifens von 0,5 m auf 0,75 m und der Wendeplatz mit Rasengittersteinen entfällt.

Weiterhin ist im B-Plan 2 unter Ziffer 3.1 eine Maximalgröße von 30 m² für Garagen/Stellplätze pro Wohneinheit festgelegt. Diese Angabe wird überschritten. Da aber in der zukünftigen 1. Änd. B-Plan 2 sich die Vorgabe ändern wird und zukünftig eine Mindestgröße von 30 m² festgesetzt wird, kann davon eine Befreiung erteilt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Loading...