Beschlussvorlage - 12/063/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt folgende Festsetzung zu wählen: Im Erdgeschoss einer baulichen Anlage sind mind. ___ % der zulässigen Geschossfläche im Erdgeschoss nur für Gewerbebetriebe zulässig.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung. den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße" zu fassen.

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Sachverhalt

Die in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 05.09.2023 gefassten Beschlüsse wurden in den Entwurf eingearbeitet. Bei der Festsetzung zum Urbanen Gebiet wurde keine Entscheidung getroffen, wie hoch der prozentuale Anteil der Gewerbefläche sein soll. Das Planungsbüro BSK hatte folgende Festsetzung vorgeschlagen: Im Erdgeschoss einer baulichen Anlage sind mind. 15 % der zulässigen Geschossfläche im Erdgeschoss nur für Gewerbebetriebe zulässig.

Das Thema wurde zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung werden die Ergebnisse der Fraktionsberatungen vorgestellt. Die Entscheidung des Bauausschusses wird dann zur Sitzung der Gemeindevertretung in die Unterlagen für die öffentliche Auslegung eingearbeitet.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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