Beschlussvorlage - 12/069/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Finanzausschuss- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die Bedarfsplanung 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Planung der weiteren Vorgehensweise in die Ausschüsse zurück zu verweisen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 7 KitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier der Kreis Herzogtum Lauenburg) einen Bedarfsplan nach § 6 KitaG zu erstellen. Dafür muss der Bestand erhoben, die Bedarfe ermittelt und abschließend die Bedarfe im Bedarfsplan festgelegt werden.

 

Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 KitaG haben die Gemeinden die erforderlichen Daten nach Vorgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu ermitteln. Grundlage für die Bedarfsermittlung durch die Gemeinde sind die Vorgaben des örtlichen Trägers. Die Vorgaben sollen, so der Wille des Gesetzgebers, in enger Abstimmung zwischen den Beteiligten erarbeitet werden.

Unter dieser Prämisse wurde die Planung für die Gemeinde Aumühle erstellt. Einbezogen wurden neben der Bevölkerungsentwicklung, auch mögliche Annahmen zu Bautätigkeiten in der Gemeinde. Abgestellt wurde hierbei auf die Entwicklung der vergangenen Jahre. Größere Neubaugebiete sind dabei nicht berücksichtigt worden, da die Erstellerin darüber keine Kenntnisse hat.

 

Die Berechnung geht davon aus, dass 90% der Erziehungsberechtigten mit Kindern zwischen einem und drei Jahren (Krippenkinder) einen Platzwunsch haben. Die übrigen 10% versorgen die Kinder selbst oder lassen diese in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde betreuen. Im Elementarbereich (ab 3 Jahren bis zur Einschulung) wird von einem 100%igem Platzwunsch ausgegangen.

 

Die derzeitigen Kapazitäten setzen sich aus den Plätzen in den folgenden Einrichtungen zusammen:

 

 

Die Berechnung kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

Demnach sind es in den kommenden Jahren besonders Krippenplätze, die einen höheren Fehlbedarf ausweisen.

 

Ausgehend von dieser Prognose und dem Umstand, dass die derzeitig von der Ev. Kita genutzten Gebäude nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen, könnte sich folgende Vorgehensweise ergeben:

 

  • Festlegung/ Beschaffung Fläche zum Bau einer neuen Kindertagesstätte entsprechend dem festgestellten Bedarf ggf. Aufstellung B-Plan
  • Besprechung Planung mit der Ev. Kita/ Kündigung Finanzierungsvertrag
  • Aufstellung und Auslobung eines Interessenbekundungsverfahrens Bau & Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Zeitfenster 3 Monate)
  • Erörterungsgespräche mit potentiellen Interessenten unter Beteiligung Gemeinde & Verwaltung. Grundlage ist eine Bewertungsmatrix die vor Auslobung des Interessenbekundungsverfahrens festzulegen ist.
  • Beschluss Vergabe der Trägerschaft
  • Änderung Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg
  • Bau der Einrichtung
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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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