Beschlussvorlage - 12/065/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Maike Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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09.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Förderantrag für die Kommunale Wärmeplanung zu stellen und ermächtigt den Bürgermeister, einen Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2024 und folgendes bereitgestellt.
Sachverhalt
Kommunen und Städte sind nach dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, wenn sie zentralörtliche Funktionen erfüllen. Hierzu zählen zum Beispiel die Stadt Schwarzenbek sowie die Gemeinde Büchen. Da Aumühle jedoch nicht dazu verpflichtet ist, einen Wärmeplan zu erstellen, kann die Gemeinde keine Konnexitätsmittel beantragen. Aktuell gibt es aber über die Kommunalrichtlinie eine Bundesförderung für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Bei Förderantragstellung bis zum 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. Ab dem 01.01.2024 reduziert sie sich auf 60 %. Die Laufzeit für die Bewilligung beträgt 12 Monate. Daher wird empfohlen, die Förderung noch in diesem Jahr zu beantragen und die entsprechenden Haushaltsmittel für das nächste Haushaltsjahr einzuplanen. Diese orientieren sich an den Konnexitätsmitteln des Bundes und lassen sich folgendermaßen errechnen: 30.000 € + 0,45 €*Einwohner. Für die Gemeinde ergeben sich daraus ungefähre Kosten in Höhe von 32.000 €. Für eine gewisse Sicherheit sollten für den Haushalt allerdings 35.000 € eingeplant werden.
Ziel einer solchen Planung ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Die Pläne bestehen somit aus einer Bestandsanalyse sowie einer Potenzialanalyse. Der Ist-Zustand wird in der Regel durch eine Bürgerbefragung erfasst, sodass die Bürgerbeteiligung von Anfang an eine wichtige Rolle spielt. Eine inhaltliche Anforderung laut Förderrichtlinie ist die Erstellung von zwei bis drei Fokusgebieten. Diese können Quartiere bzw. einzelne Ortsteile sein. Für diese werden dann potenzielle Energieträger aufgezeigt. Die konkrete Umsetzung lässt sich über diese Richtlinie nicht fördern. Hier würde sich dann eventuell die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze anbieten. In der Förderlandschaft ist allerdings so viel Bewegung drin, dass hierzu noch keine sichere Aussage getroffen werden kann. Ein Genossenschaftsmodell wäre ebenfalls eine Option. Darüber kann die Gemeinde zu gegebener Zeit noch genauer beraten.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja |
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Einnahmen: |
€ 31.500,00 |
Ausgaben: |
€ 35.000,00 |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
