Beschlussvorlage - 12/072/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines gemeindeübergreifenden Radverkehrskonzepts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Maike Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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28.11.2023
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Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, ein Radverkehrskonzept zusammen mit den Gemeinden Börnsen und Wohltorf erstellen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Förderantrag sowie den Auftrag zur Erstellung zu unterschreiben. Die benötigten Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Im Rahmen des Nachbarschaftsforums haben sich die Bürgermeister*innen der Gemeinden Aumühle, Börnsen und Wohltorf zum Thema Mobilität ausgetauscht. Ein gemeinsames Mobilitätsprojekt mit allen Beteiligten des Nachbarschaftsforums scheint aktuell unrealistisch, da die jeweiligen Interessen sehr unterschiedlich sind. Das Mobilitätskonzept der Aktiv-Region Sachsenwald-Elbe schlägt einige Maßnahmen für die Gemeinde vor, wie beispielsweise den Ausbau der Elektromobilität, die Schaffung von Fahrradabstellanlagen sowie die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die Gemeinden Aumühle und Wohltorf. Diese Maßnahmen wurden beim Treffen besprochen. In Bezug auf die ersten beiden wurden bereits einige Projekte umgesetzt, sodass ein mögliches Radverkehrskonzept diskutiert wurde. Eine gemeinsame Erstellung mit Börnsen und Wohltorf hätte besonders in Hinblick auf die gemeindeübergreifenden Fahrradwege Vorteile, da sie nicht an der Gemeindegrenze enden. Hierbei könnte auch der Schülerverkehr untersucht werden.
Sobald die drei Gemeinden das Radverkehrskonzept beschlossen haben, stellt die Klimaschutzmanagerin den entsprechenden Förderantrag beim Sonderprogramm „Stadt und Land“. Dem Anhang kann die Förderrichtlinie entnommen werden. Die voraussichtlichen Kosten werden ca. 45.000 € betragen. Pro Gemeinde würde also ca. 15.000 € anfallen. Bei der Förderquote von 75 % würde für Aumühle ein Eigenanteil von 3.750 € übrigbleiben.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
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Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
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Einnahmen: |
€ 11.250 |
Ausgaben: |
€ 15.000 |
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Haushaltsstelle: |
12.1.61000.16100 |
Haushaltsstelle: |
12.1.61000.65000 |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,3 kB
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