Beschlussvorlage - 03/037/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Dassendorf beschließt, die Bürgermeisterin der Gemeinde Dassendorf zu ermächtigen, die Deutsche Post AG mit Nachdruck auf die Verpflichtung hinzuweisen, eine Filiale in der Gemeinde einzurichten.

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Sachverhalt

 

„Die gesetzlichen Regelungen zur Postversorgung finden sich in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Neben den Leistungen der Grundversorgung sind dort auch bestimmte Qualitätsmerkmale für die Brief- und Paketbeförderung festgelegt. Damit regelt die PUDLV insbesondere die Frequenz und die Modalitäten der Zustellung, die Zahl und die Verteilung von Filialen / Agenturen (Stationäre Einrichtungen) und Briefkästen sowie die durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten. Die Deutsche Post AG hat sich verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung herzustellen.“ (Quelle: Bundesnetzagentur)

 

Nach der PUDLV muss es in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohner*innen mindestens eine Filiale geben. Diese darf auch als Agentur in Einzelhandelsgeschäften betrieben werden.

 

Bis zum Umbau des Rewe-Marktes befand sich eine Postagentur in diesem Markt.

Mit Umbau des Marktes wurde diese geschlossen. Der Betreiber des Rewe-Marktes hat seine Bereitschaft erklärt, auch weiterhin eine Postagentur in seinem Markt vorzuhalten. Die Deutsche Post AG zögert derzeit noch.

 

Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge sollte sich die Gemeinde Dassendorf positionieren und im Interesse der Einwohner*innen auf die Deutsche Post AG einzuwirken, der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer Filiale / Agentur auch nachzukommen.

Eine Beschlussfassung dazu verdeutlicht die Haltung der Gemeinde gegenüber der Deutschen Post AG.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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