Beschlussvorlage - 03/043/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt die beigefügte Vorkaufsrechtssatzung „Pappelallee“ als Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dassendorf hat ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Gebiet: Südlich der Bundesstraße B 207 und westlich der „Pappelalle“ in Verbindung mit einer Fläche südlich des Worther Wegs erarbeiten lassen. Da die Gemeinde Dassendorf kein Eigentümer dieser Fläche ist, soll die Vorkaufsrechtssatzung zur Sicherung und Umsetzung der städtebaulichen Ziele dienen. Mit dem Erlass einer Satzung für das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde bei einem Verkaufsfall das Vorkaufsrecht wahrnehmen.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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