Beschlussvorlage - 03/045/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt die beigefügte Vorkaufsrechtssatzung „August-Siemsen-Straße“ als Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dassendorf möchte die Vorkaufsrechtssatzung „August-Siemsen-Straße“ für das Grundstück „August-Siemsen-Straße 1 a-f“ (Flurstücke 215 und 217, der der Flur 7, Gemarkung Dassendorf) erlassen. Derzeit ist die Errichtung einer Containeranlage für 24 Einheiten für bis zu 48 Wohnungslose, Obdachlose und Flüchtlinge geplant. Containeranlagen sind im allgemeinen keine langfristigen Bauwerke. Das Grundstück grenzt an das gemeindliche Grundstück an auf der ein Skaterpark für Jugendliche errichtet wurde. Mit dem Vorkaufsrecht möchte die Gemeinde die Möglichkeit für die Erweiterung der Fläche um zusätzliche Angebote für Kinder- und Jugendliche haben.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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