Beschlussvorlage - 03/053/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47d BImSchG zur Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes vom 15.03.2019 der Gemeinde Dassendorf zur Kenntnis und erklärt den Planungsausschuss in Sachen Lärmaktionsplanung zum Beschlussausschuss.

 

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Sachverhalt

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden gemäß § 47c Abs. 4 BImSchG neue Lärmkarten ausgearbeitet. Auf Grundlage dieser Karten ist Aufgabe der Kommunen bis zum 18.07.2024 den Lärmaktionsplan der letzten Runde zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Öffentlichkeit ist dabei zu beteiligen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass EU-weit neue Berechnungsverfahren anzuwenden waren. Durch diese Verfahren wird innerorts die Lärmsituation tendenziell leiser, aber mit zunehmenden Abstand zur Lärmquelle tendenziell lauter als in der Kartierung 2017 dargestellt.

Eine Gegenüberstellung der Ergebnisse beider Verfahren für die Gemeinde Dassendorf befindet sich in der Anlage.

 

Aufgrund der einzuhaltenden Frist sollte der Planungsausschuss zum Beschlussausschuss in dieser Angelegenheit erklärt, da auch im Januar 2024 keine Gemeindevertretersitzung geplant ist.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

 

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Anlagen

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