Beschlussvorlage - 03/026/2023-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Hier: Einleitung einer europaweiten Ausschreibung für die erforderlichen Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Marco Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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28.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgermeisterin wird vorbehaltlich eines positiven Votums der Förderstelle ermächtigt, das Verfahren für eine europaweite Ausschreibung für die erforderlichen Planungsleistungen einzuleiten und die erforderlichen Aufträge zu vergeben damit der Bau einer 2-fach-Halle als Ersatz für die Turnhalle, das Vereinsheim und die ehemalige Tennishalle realisiert werden kann.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich im Rahmen dieses Haushaltsvorgriffes auf den Plan für das Jahr 2024 zur Bereitstellung genügend hoher Haushaltsmittel.
Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem beauftragten Beratungsunternehmen der Fördermittelstelle, hat dieses dem Amt mitgeteilt, dass deren Vorprüfung der Antragsunterlagen abgeschlossen sind. Diese sind nun dem Haushaltsausschuss des Bundes zur Entscheidung übergeben worden.
Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Mitte bis Ende Januar die Entscheidung von der Fördermittelstelle erhält, ob das Projekt vorausgewählt worden ist und somit die Fördermittel reserviert werden und die Gemeinde antragsberichtig ist.
Um das Projekt weiter voranzubringen, ist als nächster Schritt die Vergabe der Planungsleistungen erforderlich. Da man sich bei der Projektsumme im Oberschwellenvergabebereich befindet, sind die erforderlichen Planungsleistungen europaweit auszuschreiben. Dies würde hier über einen Dienstleister erfolgen. Dieser ist ebenfalls auszuschreiben. Die Kosten für Dienstleistung liegen bei rund 100.000 Euro.
Diese Vergaben würden nach der Entscheidung der Fördermittelstelle Anfang Februar erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens würde mit der eigentlichen Planung des Projekts begonnen werden. Das Amt geht davon aus, dass dies ab Juli/August 2024 der Fall wäre.
Da die Gemeinde bis Anfang Februar noch keinen Haushaltsbeschluss für 2024 gefasst hat empfiehlt das Amt den o.a. Beschluss im Beschlussvorschlag zu beschließen um keinen Bruch im Projektplan zu erleiden.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: gemäß Haushaltsanmeldung 2024 |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
03.2.56000.95000 |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja |
