Beschlussvorlage - 03/056/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf beschließt den Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47d BImSchG zur Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes vom 15.03.2019 der Gemeinde Dassendorf. Der Entwurf ist zur Mitwirkung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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Sachverhalt

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden gemäß § 47c Abs. 4 BImSchG neue Lärmkarten ausgearbeitet. Auf Grundlage dieser Karten ist Aufgabe der Kommunen bis zum 18.07.2024 den Lärmaktionsplan der letzten Runde zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

 

Die Lärmkartierung umfasst ausschließlich Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

In der Gemeinde Dassendorf ist die B207 als Lärmquelle zu berücksichtigen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass EU-weit neue Berechnungsverfahren anzuwenden waren. Durch diese Verfahren wird innerorts die Lärmsituation tendenziell leiser, aber mit zunehmenden Abstand zur Lärmquelle tendenziell lauter als in der Kartierung 2017 dargestellt.

Eine Gegenüberstellung der Ergebnisse beider Verfahren für die Gemeinde Dassendorf befindet sich in der Anlage.

 

Der Vordruck für den Lärmaktionsplan ist für die EU-Berichterstattung verbindlich. Der Lärmaktionsplan darf max. 10 Seiten umfassen.

 

Die aktuellen Lärmkarten sind im Geoportal Umgebungslärm öffentlich einsehbar und liegen dieser Vorlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

 

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Anlagen

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