Beschlussvorlage - 12/101/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Eichenweg 12“.

Da sich das Bauvorhaben im Kronenbereich der geschützten Bäume befindet, genauso wie das Bestandshaus, hat der Antragsteller ein Baumgutachten für den Abriss des Wohnhauses zu beauftragen, um die Maßnahmen zu ermitteln, damit der Schutz der Bäume gewährleistet ist.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt der Verlegung der Grundstückszufahrt zu. Die Bestandszufahrt ist zu schließen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses und der Garage auf dem Grundstück „Eichenweg 12“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für den Neubau eines eingeschossigen Einfamilienhauses für das Grundstück „Eichenweg 12“. Das Bestandshaus und die Garage sollen abgebrochen werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sowie im Bereich der gleichnamigen Erhaltungssatzung. Aufgestellt wird derzeit die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2. Da die Veränderungssperre ausgelaufen ist, sind die geplanten Festsetzungen nicht zu berücksichtigen.

Im Bestandsplan ist folgendes festgesetzt: 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, offene Bauweise, 10 m Firsthöhe, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Mindestabstand der Hauptgebäude 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen, pro Wohneinheit maximal 30 m² für Stellplätze und/oder Garagen.

Diese Festsetzungen werden eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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