Beschlussvorlage - 12/086/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten
hier: Überplanmäßige Ausgabe für Wohnortanteile 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.12.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein hat sich mit dem neuen KiTaG zum 01.01.2021 geändert.
Die Zuschüsse an die KiTas setzen sich aus Landesmitteln sowie Anteilen der jeweiligen Wohnortgemeinden zusammen. Die Abrechnung dieser Beiträge erfolgt monatlich.
Die Wohnortanteile werden je nach Betreuungsumfang des jeweiligen Kindes von der Wohnortgemeinde an den Kreis Herzogtum Lauenburg gezahlt. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Beitrages ist der Stand der Belegung am 16. eines jeden Monats. Die Wohnortanteile fließen dann über den Kreis an die Einrichtung in denen das Kind betreut werden zurück.
Die Zahlung für den Monat November liegt bei 63.216,21 €. Darin enthalten sind alle Kinder aus der Gemeinde Aumühle, die in einer Kita oder in der Tagespflege betreut werden. Mit diesem Betrag wird der Deckungskreis für die betroffene Haushaltsstelle überplanmäßig überschritten.
Dazu kommen noch die Zahlungen für November und Dezember in Höhe von ca. 64.200 € (Aufnahme weiterer Aumühler Kinder in Kitas).
Grund für die Überschreitung ist eine schlechte Planbarkeit der benötigten Mittel. Erziehungsberechtigte haben grundsätzlich die freie Kita-Wahl. Nicht immer werden die Kinder auch in der Wohnortgemeinde betreut. Werden Kinder außerhalb der Amtsgemeinden betreut, sind diese für die Amtsverwaltung in der Kita-Datenbank nicht sichtbar, erst in den monatlichen Abrechnungen ist dies erkennbar.
In Aumühle wurden im Jahr 2022 durchschnittlich 136 Kinder in Kindertagestätten und in der Tagespflege betreut. 119 davon in den Kitas in denen die Gemeinde ein Belegrecht hat (Ev. Kita Aumühle, Krippelkrabbel, Montessori Kinderhaus, Sachsenwaldkinder), 2 wurden außerhalb der Gemeinde betreut.
Stand heute (16.11.2023) wurden in 2023 bisher durchschnittlich 148 Kinder in Kindertagestätten und in der Tagespflege betreut. 123 davon in den Kitas in denen die Gemeinde ein Belegrecht hat (Ev. Kita Aumühle, Krippelkrabbel, Montessori Kinderhaus, Sachsenwaldkinder), 25 wurden außerhalb der Gemeinde betreut.
Derzeit gibt es keine Berechnungstools seitens des Landes mit denen die Beträge genauer geplant werden könnten. Daher kann es auch zukünftig zu Überschreitungen kommen.
Die überplanmäßige Ausgabe beläuft sich auf ca. 119.000 €. Hier ist noch ein Puffer eingeplant falls die monatlichen Beträge im Dezember abweichen sollten.
Die Deckung erfolgt über die überplanmäßigen Einnahmen unter 12.1.46400.16200 (Erstattung für die Betreuung von Kindern mit Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein) 12.1.46400.17700 (Erstattung Überzahlung an Aumühler Kitas) sowie aus überplanmäßigen Einnahmen unter 12.1.46400.17100 (Einnahmen Förderung der Kitas).
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
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Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
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Einnahmen: |
266.152,81 € |
Ausgaben: |
Ca. 119.000 € |
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Haushaltsstelle: |
12.1.46400.16200 12.1.46400.17700 12.1.46400.17100 |
Haushaltsstelle: |
12.1.46400.67210 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
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voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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