Beschlussvorlage - 12/100/2023-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Aumühle (Straßenreinigungssatzung).

Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

Die Satzungsänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Straßenreinigungssatzung ist mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft getreten.

Die Straße „Am Sägewerk“ war bisher nicht in der Satzung aufgeführt und wird ergänzt.

Die Straße „Müllerkoppel“ befindet sich von Hausnummer 1 bis einschließlich Hausnummer 12a in Privatbesitz. Für diesen Bereich kann keine Gebührenpflicht entstehen, somit wird dieser Bereich zukünftig nicht mehr durch die Gemeinde gereinigt. Die Reinigungspflicht obliegt der Eigentümerin des Straßenabschnittes bzw. deren Anliegern. Dieser Abschnitt wird nicht in die Satzung aufgenommen.

Der Abschnitt ab Hausnummer 12b bis zum Ende der Straße verbleibt in der Satzung.

Zusätzlich wird ein Passus zur Reinigung der sogenannten „Katzenstiege“ mit aufgenommen, um hier eine Klarheit für die Zuständigkeit von Reinigungspflichten darzustellen.

Die Datenschutzbestimmungen machen die Aufnahme des neuen Paragrafen 10 erforderlich.

 

Der Umweltausschuss hat aus seiner Sitzung am 28.11.2023 folgende Änderungswünsche:

Der südliche Teil „Große Straße“ ab „Zum Wiesengrund“ gehört zu Wohltorf und wird nicht gereinigt. Nur der nördliche Teil wird in die Satzung aufgenommen.

Die Satzung wird um die Katzenstiege ergänzt. In der Straßenreinigungssatzung wird die Bezeichnung „Katzenstiege“ in Klammern hinzugefügt.

Das Amt wird die Anlieger der Straße „Müllerkoppel 1-12a“ schriftlich benachrichtigen, dass ab nächstem Jahr ihr Straßenabschnitt nicht mehr gereinigt wird.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Nein

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...