Beschlussvorlage - 12/002/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Haushaltsplan des Wohnungsverwalters in der vorgelegten Form zu. Haushaltsreste aus dem Vorjahr werden nicht gebildet, so dass diese Beträge in die Haushaltsansätze mit einzurechnen sind.

 

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Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses am 05.12.2023 wurde bereits über dieses Thema beraten.

Beigefügt sind der Haushaltsplan des Wohnungsverwalters sowie Begehungsprotokolle der einzelnen Liegenschaften.

Aufgrund der Umstellung von Kameralistik auf Doppik im Amt Hohe Elbgeest ist die Übertragung von Haushaltsresten nicht möglich. Die genannten Beträge sollten komplett in den Haushalt der Gemeinde Aumühle aufgenommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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