Beschlussvorlage - 12/002/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindeeigene Wohnungen
hier: Haushalt 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Jana Smiatek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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16.01.2024
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Haushaltsplan des Wohnungsverwalters in der vorgelegten Form zu. Haushaltsreste aus dem Vorjahr werden nicht gebildet, so dass diese Beträge in die Haushaltsansätze mit einzurechnen sind.
Sachverhalt
In der letzten Sitzung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses am 05.12.2023 wurde bereits über dieses Thema beraten.
Beigefügt sind der Haushaltsplan des Wohnungsverwalters sowie Begehungsprotokolle der einzelnen Liegenschaften.
Aufgrund der Umstellung von Kameralistik auf Doppik im Amt Hohe Elbgeest ist die Übertragung von Haushaltsresten nicht möglich. Die genannten Beträge sollten komplett in den Haushalt der Gemeinde Aumühle aufgenommen werden.
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Ja / Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja / Nein |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,9 kB
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