Beschlussvorlage - 12/001/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer privatärztlichen Praxis in einem separaten Teil eines privaten Einfamilienhauses
Sachsenwaldstraße 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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15.02.2024
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Nutzungsänderung von einem Wohnraum in eine kardiologische Privatpraxis für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 24“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Am Kiefernschlag/Rehkoppel“ für die Nutzungsänderung auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 24“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Nutzungsänderung von Wohnräumen in eine kardiologische Privatpraxis. Die kardiologische Praxis soll nur an zwei Vormittagen in der Woche im privaten Wohnhaus betrieben werden.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Am Kiefernschlag/Rehkoppel“.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Grundstückszufahrt soll nicht verändert werden. Die Anzahl von 2 Stellplätzen auf dem Grundstück wird nicht verändert, da direkt 4 öffentliche Parkplätze an der Sachsenwaldstraße vorhanden sind.
Gemäß § 13 BauNVO dürfen freiberuflich Tätige und solche Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, in Baugebieten nach „§§ 2 bis 4 (Kleinsiedlungsgebiete, WR, WA) Räume für diese Tätigkeit nutzen, in den Baugebieten nach § 4a bis 9 auch ganze Gebäude. Diese Vorgabe wird erfüllt, da nur ein Raum und ein WC umgenutzt werden soll.
