Beschlussvorlage - 12/003/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung eines Sport- und Jugendheimes auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Sport- und Jugendheimes mit Flachdach für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“. Die Fassade wird aus Holz und ADL-Platten in Grau gestaltet. In dem Gebäude ist eine Vereinsgastronomie mit 40 Sitzplätzen vorgesehen. Die 73 Pkw-Stellplätze sind im bereits im Bestand vorhanden, zusätzlich werden neue Fahrradabstellplätze errichtet.

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde festgestellt, dass der geplante Standort bauplanungsrechtlich als Außenbereich einzustufen ist. Das Bauvorhaben ist als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB zu beurteilen.

Im Flächennutzungsplan ist der Standort als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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