Beschlussvorlage - 12/016/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

    Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für das Gebiet: "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt oder mit folgenden Änderungen gebilligt: ___

 

Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB können nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichung im Internet und die Frist zur Stellungnahme auf 3 Wochen verkürzt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung auf elektronischen Weg zu benachrichtigen. Für die Veröffentlichung im Internet sind der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Zusätzlich können die Unterlagen im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34 Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während folgender Sprechzeiten: Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

 

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Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änd. B-Plan 2 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2016 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 31.05.2021 bis zum 30.06.2021 statt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 23.11.2021 bis zum 23.12.2023 statt. Die erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB fand vom 25.05.2022 bis zum 27.06.2022 fand.

 

Aufgrund einer geänderter Rechtsprechung war eine umfangreiche Höhenver-messung der einzelnen Grundstücke notwendig, damit der Höhenbezugspunkt für die Gesamtgebäudehöhe eindeutig bestimmt werden kann. Weiterhin hat eine juristische Prüfung des B-Plans ergeben, dass die Gemeinde nur die Passagen des Text  Teil B ändern soll, der tatsächlich neu oder ergänzt wird. Von der ursprünglichen Idee, alle, auch die unveränderten Teile aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Text  Teil B aufzunehmen, wurde aus Gründen der juristischen Anfechtbarkeit abgeraten.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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