Beschlussvorlage - 12/017/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus mit Flachdach an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Am Kiefernschlag/Rehkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus mit Flachdach an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Neu:

Der Antragsteller hat geänderte Unterlagen eingereicht. Der Anbau soll jetzt in Holzrahmenbau mit weißem Außenputz errichtet werden und nicht mehr mit Eternitplatten verkleidet werden. Die Höhe des Anbaus ist reduziert worden auf die maximale Firsthöhe des Bestandsgebäudes. Damit ist die Baumaßnahme nach der Erhaltungssatzung genehmigungsfähig.

 

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus als Holzrahmenbau mit Flachdach und an den Bungalow auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 10“. Die Fassade soll mit weißen Eternitplatten verkleidet werden. Die Attikaverkleidung entlang des Daches soll in Anthrazit ausgeführt werden.

 

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und damit ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Zusätzlich gilt für dieses Grundstück die Erhaltungssatzung „Am Kiefernschlag/Rehkoppel“. Typisch für die Flachdachgebäude innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung sind die weißen Fassaden und die dunklen Attikas.

 

Im Jahr 2016 hat der vorherige Eigentümer eine Bauvoranfrage für eine Dachaufstockung gestellt. Dies wurde seitens der Gemeinde aus Gründen der Erhaltungssatzung abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass die Grundstücke „Am Kiefernschlag Nr. 4, 5, 8, 10“ durch die gemeinsame Erschließung eine optische Einheit bilden, welche durch die fast identischen Firsthöhen mit der gleichen Dachgestaltung als Flachdach hervorgerufen wird.

Aus diesem Grund sollte die Gemeinde auch den jetzigen Bauantrag ablehnen. Der Anbau überschreitet die Firsthöhe um 1,0 m. Sinn und Zwecke der Erhaltungssatzung ist unter anderem der Erhalt der Einheitlichkeit mit den Hauptmerkmalen wie die Fassadenfarbe, Attika, Dachneigung und Firsthöhe. Dies gilt insbesondere für die Flachdachbungalows in den Straßen Am Kiefernschlag und Rehkoppel. Diese wurden ungefähr Ende der 60er-Jahre/Anfang der 70er Jahre von einem Bauträger gebaut und waren für die damalige Zeit für Aumühle etwas Neues und untypisches.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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