Berichtsvorlage - 12/018/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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15.02.2024
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Sachverhalt
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden durch das LLUR neue Lärmkarten erstellt. Grundlage dafür sind Verkehrszählungen.
Aufgrund von Hochrechnungen der Bundesanstalt für Straßenverkehr für das Jahr 2015 hat die Gemeinde Aumühle auf der L314 erstmals die Schwellenwerte für die Lärmkartierung von 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr überschritten.
Die Betonung liegt auf Hochrechnungen. Die tatsächliche Zählung im Jahr 2021 ist vermutlich niedriger. Aufgrund von Corona hat das LLUR aber die Zahlen aus 2015 verwendet.
Die Lärmaktionspläne entfalten keinerlei Ansprüche und dienen lediglich der Information. Anhand der Lärmaktionspläne sollen die Gemeinden Lärmprobleme erkennen und ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten.
Für die B-Pläne hat der Lärmaktionsplan keine Auswirkungen, das gilt sowohl für die bestehenden als auch für die zukünftigen B-Pläne.
Sollen in B-Plänen Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden, ist immer ein Lärmgutachten zu erstellen.
B-Pläne sind von der Lärmaktionsplanung somit nicht betroffen. Angestoßene B-Planverfahren können wie geplant fortgeführt werden.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan liegt noch bis zum 19.02.2024 öffentlich aus.
Die Unterlagen dazu sind im Internet unter www.aumuehle.de unter der Rubrik Bauleitplanung/Lärmaktionsplan öffentlich einsehbar.
Sollten hierzu noch Stellungnahmen eingehen, werden diese eingearbeitet und dem Bauausschuss zur Vorberatung vorgelegt.
Sollten aus dem Lärmaktionsplan bisher unbekannte Lärmprobleme ersichtlich werden, hat die Gemeinde auch ausreichend Zeit darauf zu reagieren.
