Beschlussvorlage - 12/011/2024-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a) die Jahresrechnung 2023 der Stiftung Aumühle mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

 

im Verwaltungshauhalt von   54.569,83 Euro

im Vermögenshaushalt von   43.625,97 Euro

insgesamt      98.195,80 Euro

 

wird festgestellt;

 

b) die Haushaltsüberschreitungen 2023

 

im Verwaltungshaushalt          5.188,25  Euro

im Vermögenshaushalt         600,00  Euro

insgesamt              5.788,25  Euro

 

zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

In der Jahresrechnung 2023 der Stiftung Aumühle belaufen sich die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

 

des Verwaltungshaushaltes auf   54.569,83 Euro

des Vermögenshaushaltes auf   43.625,97 Euro

insgesamt      98.195,80 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 51.095,72 Euro und wurde vor Abschluss der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen 2023 betragen

 

im Verwaltungshaushalt          5.188,25  Euro

im Vermögenshaushalt         600,00  Euro

insgesamt              5.788,25  Euro.

 

Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage ist in der Anlage zum Jahresabschluss 2023 dargestellt.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

im Vermögenshaushalt:

Ja

 

gemäß Sollabschluss

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Anlagen

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