Beschlussvorlage - 03/003/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Flachstumwiese
hier: naturnaher Gewässerausbau des Flachstumgrabens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Marco Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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15.02.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den naturnahen Gewässerausbau des Flachstumgrabens im Bereich der Flachstumswiese für bis zu 80.000 Euro durchzuführen.
Die benötigten finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme „Naturnahen Gewässerausbau Flachstumswiese“, in den Jahren 2024 sowie 2025, werden bereitgestellt.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote die notwendigen Aufträge erteilen sowie Verträge zur Umsetzung der Maßnahme zu schließen.
Sachverhalt
Noch im Februar 2022 wurde in der „Planungsgruppe“ für den naturnahen Ausbau der Schwarzen Au und Süsterbek abgestimmt, dass die Maßnahmen am Flachstumsweg/graben in Dassendorf in den Förderantrag für den 3. Bauabschnitt 2023/24 aufgenommen wird. Die Finanzierung wurde vom Land in Aussicht gestellt.
Der Planungsauftrag an das Ing.-Büro sollte vom Gewässerunterhaltungsverband (GUV) erteilt werden, die Genehmigung war für Ende 2023 angedacht, die Umsetzung in 2024.
Durch diverse Probleme beim GUV als Maßnahmenträger und dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN) als Finanzierungsbehörde konnten insgesamt für den geplanten 3. Bauabschnitt im Jahr 2023 keine Finanzierungsmittel eingeworben werden.
Im Gegenteil, nach Mitteilung des LKN wird der Antrag wohl vollständig abgelehnt werden.
Es ist zu hören, dass durch die „Verknappung“ der Landesmittel (Batteriefabrik Itzehoe, Hilfen Ostseehochwasser und Verfassungsurteil zur Schuldenbremse) Projektfinanzierungen gestoppt worden seien. Noch vorhandene Mittel würden für notwendige Finanzaufstockungen zum Abschluss bereits laufende Projekte an besonderen Vorranggewässern benötigt werden. In jedem Fall sieht es nicht mehr so aus, als ob es für den Retentionsraum auf der Wiese am Flachstumsweg, trotz aller Bemühungen, Zuschüsse aus Mitteln für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie geben wird.
Ob die bereits planfestgestellten Renaturierungsmaßnahmen an der Schwarzen Au in absehbarer Zeit weitergebaut werden, ist nach Aussage der Wasserbehörde vom Kreis ebenfalls fraglich.
Falls die Gemeinde das Projekt weiterverfolgen möchte, müsste das wohl ohne Zuwendungen von außen passieren.
Die naturschutzrechtliche Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bleibt zunächst noch gültig, allerdings hat die biologische Beurteilung der Wiesenfläche, auf der die Stellungnahme der UNB basiert, nach Aussage der Wasserbehörde eine Verfallszeit.
Grundsätzlich wäre für den angedachten Retentionsraum ein wasserrechtliches Gewässerausbaugenehmigungsverfahren durchzuführen. Ein Planungsbüro müsste mit der Erstellung der Genehmigungsplanung beauftragt werden. Wegen der Nähe zu Bebauungen empfiehlt die Wasserbehörde das Verfahren mit öffentlicher Auslegung und Beteiligung durchzuführen.
Nach einem Gesprächstermin am 10.01.2024 mit den nachfolgenden Personen:
Frau Falkenberg Bürgermeisterin Gemeinde Dassendorf
Herr Peters Verbandsvorsteher Schwarze-Au
Herr Schotte Verbandsingenieur GLV
Herr Kock Kreiswasserbehörde
Herr Haralambous Amt Hohe Elbgeest
wurde das weitere Vorgehen besprochen. Hier das entsprechende Kurzprotoll zur Kenntnisnahme:
„Der GLV ist generell bereit das Projekt auf Kosten der Gemeinde durchzuführen und zu betreuen. Die Kosten für das BV belaufen sich zwischen 50.000 und 80.000 Euro. Um das Projekt rechtssicher durchführen zu können, fordert die Kreiswasserbehörde zu diesem BV Genehmigungsunterlagen, die einen Monat vom GLV öffentlich ausgelegt werden müssen. Um diese Unterlagen erstellen zu können, bedarf es der Mithilfe eines Ing.-Büros. Herr Schotte vom GLV wird hierzu ein Angebot für die erforderlichen Leistungsphasen einholen und nach Kostenübernahmeerklärung seitens der Gemeinde Dassendorf den Auftrag auslösen. Dazu wird von der Gemeinde in Kürze ein Grundsatzbeschluss in der Gemeindevertretung beraten und gefasst. Dieser wird vom Amt an den GLV übersandt. Es herrschte Einvernehmen, dass die Planung und Öffentliche Auslegung in diesem Jahr erfolgen soll und die Bauausführung nach den Vorgaben der UNB im Jahr 2025 erfolgen soll.
Als nächster Schritt wurde vereinbart, dass Herr Schotte und Herr Kock ein Gespräch mit dem für die Maßnahmen an der Schwarzen Au beauftragten Ing.-Büro führen werden, um den Angebotsinhalt festzulegen. Anschließend soll ein weiterer Gesprächstermin stattfinden, dort soll auch ein Vertreter der UNB zugeladen werden.“
Finanz. Auswirkung
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im Verwaltungshaushalt: |
Nein |
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Im Vermögenshaushalt: |
Ja |
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Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
80.000 € |
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Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
03.55200.044000 |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja, sind mit dem Haushalt 2024 zu beschließen. |
