Beschlussvorlage - 03/059/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer / eines Vorsitzenden des Kulturausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Maike Dieckert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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15.02.2024
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Sachverhalt
Frau Brigitte Rehkopf hat mit Wirkung zum 18.11.2023 den Rücktritt von ihren kommunalpolitischen Ämtern erklärt. Dazu gehört auch der Ausschussvorsitz des Kulturausschusses. Die Position ist somit neu zu wählen.
Es gilt das Wahlverfahren für Vorsitzende nach § 46 Abs. 5 i.V.m. § 39 Abs. 1 GO.
Vorgeschrieben ist das Verhältniswahlverfahren. Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen (entsprechend § 33 Abs. 2, S. 2 GO) zu. Dies bedeutet, dass sich das Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke bestimmt und nicht nach abgegebenen Stimmen. Zählgemeinschaften o.ä. spielen keine Rolle.
Die Abstimmung erfolgt nach § 46 Abs. 5, S. 4 i.V.m. § 39 Abs. 1 GO. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen.
Bei gleicher Höchstzahl entscheidet gemäß § 46 Abs. 5, S. 2, 3. Halbsatz GO über die Reihenfolge das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht.
Finden vorgeschlagene Personen nicht die Mehrheit, verbleibt das Vorschlagsrecht unentziehbar bei der berechtigten Fraktion.
Vorschlagsberechtigt ist die WIR-Fraktion.
