Beschlussvorlage - 12/021/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der

Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung erlässt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte

Haushaltssatzung für das Jahr Haushaltsjahr 2024 nebst Plan und Anlagen

einschließlich der in der Sitzung des Finanzausschusses vorgenommenen

Änderungen.

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Sachverhalt

Die Amtsverwaltung legt hiermit den ersten Entwurf für einen doppischen Haushalt 2024 vor.

 

Die Haushaltsatzung wird zu dieser Beratung unausgeglichen vorgelegt.

Ein Ausgleich ist über die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (bzw.

Ausgleichsrücklage) der Gemeinde und die notwendigen Kreditaufnahmen

herbeizuführen. Hierüber wird in der Sitzung zu beraten sein.

 

Die Mittelanmeldungen basieren auf einer kameralen Haushaltsplanung für das Jahr

2024 durch die einzelnen Fachämter. Nach dem Umstieg auf die Doppik zum

01.01.2024 wurden diese kameralen Entwürfe in einen doppischen Haushalt

„übersetzt“. Die einzelnen Positionen sind, wie grundsätzlich bekannt, weitestgehend

mit Erläuterungen versehen, auf die hier verwiesen werden kann.

 

Die bis dato berücksichtigten Abschreibungswerte entsprechen den bereits

bekannten kameralen Abschreibungswerten – sie bilden erstmal eine Basis. Bis zur

Eröffnungsbilanz (für ca. Mitte 2024 erwartet) werden noch die Abschreibungswerte

des beweglichen Anlagevermögens aus der Inventur 2023 sowie des unbeweglichen

Vermögens ermittelt. Erst mit Aufstellen der Eröffnungsbilanz werden also sämtliche

Abschreibungen bekannt sein.

 

Der 1. zur Beratung anstehende doppische Haushalt kommt in einem doch sehr

anderen Gewand daher als die bisherigen kameralen Haushalte. Aus diesem Grunde

ist den Unterlagen bereits der Vorbericht nach diesem Beratungsstand beigefügt, aus

dem nach Ansicht der Kämmerei viele wichtige Informationen gezogen werden

können.

 

Ein Vergleich mit dem vormaligen kameralen Darstellungen ist irreführend, weshalb

auf die hierauf für die Vorjahre komplett verzichtet wurde.

 

In den Haushaltsunterlagen beginnt die Darstellung ab dem 01.01.2024 mit

Inkrafttreten des doppischen Haushaltsrechtes mit seinen Auswirkungen.

 

Um Beratung wird gebeten.

 

Allgemeines zum doppischen Haushalt

 

Ab dem Jahr 2024 werden einige neue Begriffe in der Doppik auftauchen, welche

hier schon einmal grob erläutert werden sollen.

 

Aus dem ehemaligen Abschnitten sind nun Produkte geworden (z.B. 12600 =

Feuerwehr oder Allgemeines Grundvermögen = 11113). Die ehemaligen Gruppen

sind nun Konten (z.B. Haltung von Fahrzeugen = 525100 oder Mieten und Pachte,

Erbbauzinsen = 441100).

 

Der Aufbau eines Produktkontos sieht also beispielsweise so aus:

 

Mandant   Produkt   Konto

02.    12600.   525100 oder

01.    11113.   441100

 

Dabei unterscheidet man zwischen Aufwands („5er-Konten“) und Ertragskonten

(„4er-Konten“). Zu einem Aufwandskonto gehört auch immer ein Auszahlungskonto

(„7er-Konto) und analog zu den Ertragskonten ein Einzahlungskonto („6er-Konto“).

Man unterscheidet in der Doppik, anders als in der Kameralistik, zwischen einem

Ergebnishaushalt (4er und 5er-Konten) und einem Finanzhaushalt (6er und 7er-Konten). Wichtig ist, dass im Ergebnisplan kein Geldfluss stattfindet - Im

Ergebnishaushalt werden Aufkommen und Verbrauch kommunaler Ressourcen im

Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Hier finden wir auch die

Darstellungen der Wertentwicklung des Anlagevermögens (z.B. Abschreibungen).

Die Zahlungsströme werden im Finanzhaushalt abgebildet. Neben den

zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen des Ergebnishaushaltes fließen

hier außerdem die Umsetzungen aus dem Investitionsprogramm und die Aufnahme,

Zinsen und Tilgung von Krediten.

 

Neben den bereits erwähnten Kontenklassen 4 – 7 gibt es noch weitere.

0 = Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlage

1 = Finanzanlagen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung

2 = Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen

3 = Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

8 = Eröffnungskonten / Abschlusskonten

 

Der Ausgleich des doppischen Haushalts wird dabei stets anhand der

Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen – ggf. unter Inanspruchnahme der

Ausgleichsrücklage – festgestellt.

 

Mit einem ersten Blick auf die Haushaltssatzung sieht man also, ob der Haushalt

einen Überschuss oder Fehlbetrag ausweist, oder ausgeglichen ist.

 

Um bei den nachfolgenden Anlagen nicht sofort den Überblick zu verlieren, ist die

Empfehlung der Verwaltung, sich erstmal auf die jeweiligen Ertrags- und

Aufwandskonten zu konzentrieren. Denn die meisten Konten sind so gesehen mit

einander gekoppelt – Änderungen in der Planung im Ergebnis oder Aufwandskonto

spiegeln sich sofort wieder im dazugehörigen Aus- bzw. Einzahlungskonto.

 

Der nächste Blick gilt dem Ergebnis- und Finanzplan. Dieser zeigt uns etwaige

Schwerpunkte bei den jeweiligen Erträgen/Aufwendungen -> z.B.

Personalaufwendungen.

 

Anschließend erfolgt die detaillierte Darstellung in den Teilergebnis- und

Finanzplänen. Hier finden Sie auch die gewohnten Erläuterungen. Die Gliederung

erfolgt dabei nach dem jeweiligen Produkt. Als zusätzliche Datei gibt es einen

Extraplan für das Produkt 61200 – hier finden sich die Zins- und Tilgungsleistungen

für Kredite.

 

Als letztes folgen nun die Investitionsmaßnahmen. Eine erste Übersicht über den

geplanten Investitionsumfang gibt die Investitionsübersicht. Details finden sich dann

in den Investitionsmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen sind auch weitestgehend

mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Dies lässt sich ein bisschen mit dem

ehemaligen Vermögenshaushalt vergleichen.

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Finanz. Auswirkung

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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