Beschlussvorlage - 03/016/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der bebauten Grundstücke Rotdornweg, westlich Mühlenweg und nördlich Bornweg"
- Beauftragung eines Vermessungsbüros, eines Biologen und das Archäologische Landesamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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27.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Dassendorf bevollmächtigt die Bürgermeisterin für die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Aufträge zu vergeben:
- Erstellung einer Bauleitplangrundlage von einem Vermessungsbüro
- Erstellung einer artenschutzrechtlichen Potentialanalyse mit Kartierung der Haselmaus von einem Biologen
- Durchführung einer archäologischen Voruntersuchung durch das Archäologische Landesamt
Sachverhalt
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist für die Erstellung einer Bauleitplangrundlage die Beauftragung eines Vermessungsbüros notwendig.
Für das Bauleitplanverfahren ist die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse notwendig. Damit wird allgemein festgestellt, welche Tier- und Pflanzenarten betroffen sein könnten. Daraus kann sich ergeben, dass weiterführende Kartierungen notwendig sind, die zu einer Verzögerung des Planungsprozesses führen könnten. Da der Plangeltungsbereich entlang des Bornweges von einer gesetzlich geschützten Feldhecke eingefasst ist und entlang des Mühlenwegs Brombeerbüsche und Gehölze stehen, könnte dies ein Anzeichen für einen potentiellen Lebensraum für die Haselmaus sein. Die Kartierung von Haselmäusen ist sehr zeitaufwändig, da der Aushang von Tubes (Nisthöhlen) notwendig ist, dessen Nutzung mehrfach über einen längeren Zeitraum von Mai bis Anfang November überprüft werden muss. Aus diesem Grund, sollte die Kartierung gleich mitbeauftragt und durchgeführt werden, ansonsten muss sie ggf. im nächsten Jahr nachgeholt werden.
Nach Auskunft des Archäologischen Landesamt befindet sich im westlichen Teil des Grundstückes ein Archäologisches Interessengebiet. Für die Bauleitplanung ist eine archäologische Voruntersuchung notwendig. Da diese nur im Sommerhalbjahr vom Archäologischen Landesamt durchgeführt werden kann und deren Kapazitäten sehr begrenzt sind, muss die Beauftragung frühzeitig erfolgen. Das Auskunftsschreiben vom Archäologischen Landesamt und der Lageplan sind der Vorlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja |
