Berichtsvorlage - 03/010/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Planung für einen weiteren Kita-Standort wurde deutlich, dass die Diskrepanz zwischen Kindern die sich auf den Wartelisten der Dassendorfer Kindertagesstätten befinden und dem Bedarf laut Berechnung hoch ist. Um herauszufinden woran dies liegt wurde eine Belegungsstatistik erstellt.

 

Diese Belegungsstatistik befindet sich in der Anlage. Hieraus ist zu erkennen, dass die Betreuungsquote in 2023 über alle 3 Gemeinden bei 86% lag. Das bedeutet, dass 86% der 271 Kinder, die laut Statistik des Einwohnermeldeamtes, zu diesem Zeitpunkt zwischen 1 und 6 Jahren waren, in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut wurden. Von diesen 271 Kindern werden 179 in eigenen Einrichtungen bzw. Einrichtungen mit Belegrecht (Ev. Kitas Brunstorf und Dassendorf, Spatzennest, Sachsenwaldkinder Aumühle) betreut.

 

Würden die Gemeinden alle Kinder in eigenen Kitas betreuen wollen, so läge der Bedarf an Kita-Plätzen in 2023 bei 89 zusätzlichen Plätzen. Dies entspricht dem zum Bedarfsplan des Kreises gemeldeten Bedarf von 90 Plätzen in 6 Gruppen.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die Sorgeberechtigten eine freie Kitawahl besteht. Die Anmeldung muss nicht zwingend in den örtlichen Einrichtungen erfolgen. Damit lässt sich erklären, warum die Vergabe für die Plätze des Kita-Jahres 2024/2025 ohne lange verbleibende Warteliste erfolgen konnte. Kinder die mit Priorität 1 angemeldet waren, konnten, bis auf 2 Dassendorfer Krippenkinder und 1 Hohenhorner Krippenkind, in den örtlichen Einrichtungen versorgt werden. Kinder mit den Eltern Prioritäten 2 und 3 haben kein Platzangebot erhalten können.

 

Die Gründe, warum Sorgeberechtigte Ihre Kinder nicht in den örtlichen Einrichtungen mit Priorität 1 angemeldet haben, können nur erahnt werden. Hierfür gibt es keine Erhebung oder Abfrage. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Sorgeberechtigten bewusst eine Einrichtung mit einem anderen, als den vorgehaltenen Konzepten gewählt haben oder z.B. eine Einrichtung in Arbeitsortnähe bevorzugen.

 

Den „echten“ Belegungszahlen steht die statistische Berechnung des Platzbedarfs entgegen. Hierbei wird neben der Einwohnerstatistik auch einberechnet, wie viele Kinder statistisch gesehen in den folgenden Jahren geboren werden und wie sich die Gemeinden baulich weiterentwickeln könnten. Nicht einberechnet wurden etwaige Baugebiete die es in Zukunft geben könnte, da diese zum Zeitpunkt der Berechnung noch nicht in der Planung waren. Nach der Statistischen Berechnung fehlten im Jahr 2023 (Kita-Jahr 2023/2024) insgesamt 78 Plätze, wenn man von einem 80%igem Platzwunsch im Krippenbereich und 95%igem Platzwunsch im Elementarbereich ausgeht. In den Folgejahren werden es vor allem Krippenplätze sein die in den Gemeinden fehlen werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine neu zu bauende Einrichtung alle Plätze belegen könnte. Wenn nicht aus den eigenen Gemeinden, dann mindestens aus den Herumliegenden. Auf den Wartelisten der derzeitigen Einrichtungen finden sich auch viele Kinder die nicht aus Dassendorf, Brunstorf und Hohenhorn stammen. Fraglich ist nur, wie die Finanzierung eines etwaigen Defizits erfolgen soll. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wie sich die Finanzierung der Kindertagesstätten ab 2025 gestaltet. Es ist davon auszugehen, dass nicht vor Herbst 2024 eine Klarheit in dieser Frage erreicht ist.

 

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Anlagen

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