Beschlussvorlage - 12/031/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erlässt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte

Haushaltssatzung der Stiftung Aumühle für das Jahr Haushaltsjahr 2024 nebst Plan und Anlagen, einschließlich der in der Sitzung des Kuratoriums vorgenommenen Änderungen.

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Sachverhalt

Die Amtsverwaltung legt hiermit den ersten Entwurf für einen doppischen Haushalt 2024 vor. Die Haushaltsatzung wird zu dieser Beratung ausgeglichen vorgelegt.

 

Eine entsprechende Vorberatung mit empfehlenden Beschluss fand am 19.03.2024 im Kuratorium der Stiftung Aumühle statt.

 

Die Mittelanmeldungen basieren auf einer kameralen Haushaltsplanung für das Jahr 2024 durch die einzelnen Fachämter. Nach dem Umstieg auf die Doppik zum 01.01.2024 wurden diese kameralen Entwürfe in einen doppischen Haushalt „übersetzt“. Die einzelnen Positionen sind, wie grundsätzlich bekannt, weitestgehend mit Erläuterungen versehen, auf die hier verwiesen werden kann.

 

Die bis dato berücksichtigten Abschreibungswerte entsprechen den bereits bekannten kameralen Abschreibungswerten – sie bilden erstmal eine Basis. Bis zum Aufstellen der Eröffnungsbilanz werden noch die Abschreibungswerte des
(un-)beweglichen Anlagevermögens vollständig ermittelt.

 

Ein Vergleich mit dem vormaligen kameralen Darstellungen ist irreführend, weshalb auf die hierauf für die Vorjahre komplett verzichtet wurde.

 

In den Haushaltsunterlagen beginnt die Darstellung ab dem 01.01.2024 mit Inkrafttreten des doppischen Haushaltsrechtes mit seinen Auswirkungen. Aufschluss über eventuell offene Fragen kann, wie gewohnt, der Vorbericht geben.

 

Um Beratung wird gebeten.

 

Allgemeines zum doppischen Haushalt

 

Ab dem Jahr 2024 werden einige neue Begriffe in der Doppik auftauchen, welche hier schon einmal grob erläutert werden sollen.

 

Aus dem ehemaligen Abschnitten sind nun Produkte geworden (z.B. 12600 = Feuerwehr oder Allgemeines Grundvermögen = 11113). Die ehemaligen Gruppen sind nun Konten (z.B. Haltung von Fahrzeugen = 525100 oder Mieten und Pachte, Erbbauzinsen = 441100).

 

 

Der Aufbau eines Produktkontos sieht also beispielsweise so aus:

 

Mandant     Produkt     Konto

02.         12600.     525100  oder

01.         11113.     441100

 

Dabei unterscheidet man zwischen Aufwands („5er-Konten“) und Ertragskonten („4er-Konten“). Zu einem Aufwandskonto gehört auch immer ein Auszahlungskonto („7er-Konto) und analog zu den Ertragskonten ein Einzahlungskonto („6er-Konto“).

 

Man unterscheidet in der Doppik, anders als in der Kameralistik, zwischen einem Ergebnishaushalt (4er und 5er-Konten) und einem Finanzhaushalt (6er und 7er-Konten). Wichtig ist, dass im Ergebnisplan kein Geldfluss stattfindet - Im Ergebnishaushalt werden Aufkommen und Verbrauch kommunaler Ressourcen im Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Hier finden wir auch die Darstellungen der Wertentwicklung des Anlagevermögens (z.B. Abschreibungen). Die Zahlungsströme werden im Finanzhaushalt abgebildet. Neben den zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen des Ergebnishaushaltes fließen hier außerdem die Umsetzungen aus dem Investitionsprogramm und die Aufnahme, Zinsen und Tilgung von Krediten.

 

Neben den bereits erwähnten Kontenklassen 4 – 7 gibt es noch weitere.

 

0 = Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlage

1 = Finanzanlagen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung

2 = Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen

3 = Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung

8 = Eröffnungskonten / Abschlusskonten

 

 

Der Ausgleich des doppischen Haushalts wird dabei stets anhand der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen – ggf. unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage – festgestellt.

 

Mit einem ersten Blick auf die Haushaltssatzung sieht man also, ob der Haushalt einen Überschuss oder Fehlbetrag ausweist, oder ausgeglichen ist.

 

Um bei den nachfolgenden Anlagen nicht sofort den Überblick zu verlieren, ist die Empfehlung der Verwaltung, sich erstmal auf die jeweiligen Ertrags- und Aufwandskonten zu konzentrieren. Denn die meisten Konten sind so gesehen mit einander gekoppelt – Änderungen in der Planung im Ergebnis oder Aufwandskonto spiegeln sich sofort wieder im dazugehörigen Aus- bzw. Einzahlungskonto.

 

Der nächste Blick gilt dem Ergebnis- und Finanzplan. Dieser zeigt uns etwaige Schwerpunkte bei den jeweiligen Erträgen/Aufwendungen -> z.B. Personalaufwendungen.

 

Anschließend erfolgt die detaillierte Darstellung in den Teilergebnis- und Finanzplänen. Hier finden Sie auch die gewohnten Erläuterungen. Die Gliederung erfolgt dabei nach dem jeweiligen Produkt. Als zusätzliche Datei gibt es einen Extraplan für das Produkt 61200 – hier finden sich die Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite.

 

Als letztes folgen nun die Investitionsmaßnahmen. Eine erste Übersicht über den geplanten Investitionsumfang gibt die Investitionsübersicht. Details finden sich dann in den Investitionsmaßnahmen. Die einzelnen Maßnahmen sind auch weitestgehend mit entsprechenden Erläuterungen versehen. Dies lässt sich ein bisschen mit dem ehemaligen Vermögenshaushalt vergleichen.

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Finanz. Auswirkung

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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