Beschlussvorlage - 12/040/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
-Lärmaktionsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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30.05.2024
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Geplant
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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29.05.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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06.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Aumühle gem. § 47 BImSchG in der vorliegenden Fassung.
Sachverhalt
Die Gemeinde Aumühle ist zur Aufstellung des Lärmaktionsplans verpflichtet und erfüllt mit der Aufstellung seine gesetzliche Pflicht nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie).
Über die Lärmaktionsplanung ist der EU zu berichten.
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden durch das LLUR neue Lärmkarten erstellt. Grundlage dafür sind Verkehrszählungen bzw. Hochrechnungen.
Der Vordruck für den Lärmaktionsplan ist für die EU-Berichterstattung verbindlich. Der Lärmaktionsplan darf max. 10 Seiten umfassen.
Die aktuellen Lärmkarten sind im Geoportal Umgebungslärm öffentlich einsehbar und liegen dieser Vorlage bei.
Die Lärmaktionspläne dienen den politischen Gremien als Informationen und entfalten keinerlei Ansprüche ggü. Dritten.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan lag in der Zeit vom 19.01.2024 bis 19.02.2024 öffentlich aus und wurde im Internet auf der homepage der Gemeinde Aumühle veröffentlicht.
Für die ausgewiesenen Lärmprobleme an der L314 sind Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen. Die Stellungnahmen wurden durch ein Fachplanungsbüro, welches auf Immissionsschutz spezialisiert ist, abgewogen. Die Abwägungsergebnisse entnehmen Sie bitte der Anlage.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in Absprache mit dem Planungsbüro im Punkt 3.1 um bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung ergänzt. Angaben zu Haupteisenbahnstrecken wurden komplett gestrichen, da das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist. Die von der Gemeindevertretung am 29.02.2024 beschlossene Überprüfung möglicher Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der L 314 findet sich in Punkt 3.2 wieder.
Die Verwaltung empfiehlt den vorliegenden Lärmaktionsplan zu beschließen. Notwendige Maßnahmen für die Gemeinde Aumühle ergeben sich daraus nicht.
Finanz. Auswirkung
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Einzahlungen: |
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Auszahlungen: |
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voraussichtliche jährl. |
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Erträge: |
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Aufwendungen: |
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Produktkonto: |
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voraussichtliche jährl. |
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voraussichtliche jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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918,9 kB
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