Beschlussvorlage - 12/057/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle ermächtigt den Bürgermeister einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer des Flurstücks 72 der Flur 50, Gemarkung Sachsenwald, bezüglich der Befestigung des Schwarzen Weges abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Der Schwarze Weg als Zufahrt zu den Parkplätzen hinter der Schule soll befestigt werden. Die Gemeinde Aumühle ist Eigentümerin des vorderen Teiles – Flurstück 71 der Flur 50. Für den weiteren Teil der Straße – Flurstück 72 der Flur 50 – ist zugunsten der Gemeinde Aumühle eine Baulast bezüglich Sicherung des Geh- und Fahrrechtes eingetragen.

Aufgrund des Zustandes der Straße soll diese nunmehr befestigt werden. Da die Gemeinde Aumühle nicht Eigentümerin des Flurstückes 72 ist, diese Fläche aber als Zuwegung benötigt, soll diese Teilfläche mit befestigt werden. Hierüber ist mit dem Eigentümer des Flurstückes ein entsprechender Vertrag abzuschließen.

Die Gemeinde hat die Absicht, die Wegefläche für Pkw-Verkehr herzurichten; Lkw-Verkehr ist nicht angedacht. Wenn der Eigentümer dies wünscht, ist dies in den Vertrag mit aufzunehmen. Außerdem sind Regelungen, u.a. zur Laufzeit, Rückbau, Unterhaltung, zum Winterdienst und zur Straßenreinigung in diesem Vertrag mit aufzunehmen. Der Vertrag ist kostenfrei zu gestalten.

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Finanz. Auswirkung

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

 

Erträge:

Aufwendungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeerträge:

voraussichtliche jährl.
Folgeaufwendungen:

 

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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