Beschlussvorlage - 12/048/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertetung der Gemeinde Aumühle folgende Beschlussfassung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle in der, der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

Reduzieren

Sachverhalt

In dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 25.09.2023 wird darauf hingewiesen, die Einnahmequellen der Gemeinden auszuschöpfen. In diesem Erlass ist u. a. hinsichtlich der Steuern darauf hingewiesen worden, das die Hundesteuer mindestens120,00 €/pro Jahr betragen sollte. Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde eine Erhebung der Steuersätze empfohlen.

 

Steuersätze               aktuell  neu

Die Steuer beträgt jährlich:

a) Steuer für den ersten Hund              100  120

b) Steuer für den zweiten Hund         120  140

c) Steuer für jeden weiteren Hund         140  140

d) Steuer für jeden ersten gefährlichen Hund                   350  350

e) Steuer für jeden weiteren gefährlichen Hund      450  450

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

ca.   4.800,00 €

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


ca. 28.700,00 €

voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...