Beschlussvorlage - 12/048/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Mareen Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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28.05.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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06.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertetung der Gemeinde Aumühle folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aumühle in der, der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.
Sachverhalt
In dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 25.09.2023 wird darauf hingewiesen, die Einnahmequellen der Gemeinden auszuschöpfen. In diesem Erlass ist u. a. hinsichtlich der Steuern darauf hingewiesen worden, das die Hundesteuer mindestens120,00 €/pro Jahr betragen sollte. Im Rahmen der Haushaltsberatung wurde eine Erhebung der Steuersätze empfohlen.
Steuersätze aktuell neu
Die Steuer beträgt jährlich:
a) Steuer für den ersten Hund 100 120
b) Steuer für den zweiten Hund 120 140
c) Steuer für jeden weiteren Hund 140 140
d) Steuer für jeden ersten gefährlichen Hund 350 350
e) Steuer für jeden weiteren gefährlichen Hund 450 450
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,6 kB
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