Beschlussvorlage - 12/046/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss Umweltausschuss:

Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle stimmt einer Verlegung der Zufahrt für das Grundstück „Weidenstieg 1“ zu. Die bestehende Einfahrt ist zu schließen. Das Halteverbot im Weidenstieg wird bis zum neuen Einfahrtsbereich verlängert. Die Kosten für die Verlegung des Verkehrsschildes und evtl. Markierungsarbeiten sind vom Antragsteller zu zahlen.

 

Beschluss Bauausschuss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Entfernung der zum Erhalt festgesetzten Hecke auf einer Länge von ca. 1,60 m für das Grundstück „Weidenstieg 1“. Aus Gründen des Naturschutzrechtes darf die Hecke nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 29. Februar beseitigt werden. Zur Einhaltung der GRZ II ist der bestehende Stellplatzbereich und der Fußweg gemäß der Zeichnung zurückzubauen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Antrag für die Verlegung der Zufahrt für das Grundstück „Weidenstieg 1“. Da auf der Grundstücksseite kein Fußweg vorhanden ist und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den Hol- und Bringverkehr zur Kita besteht, möchte der Antragsteller aus Gründen der Sicherheit für die fußläufige Erschließung des Grundstückes ein Fußweg von der Sachsenwaldstraße anlegen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Festgesetzt ist eine GRZ I von 0,15. Daraus ergibt sich eine GRZ II von 0,225. Bei dem Eckgrundstück ist die Hecke entlang der Börnsener Straße zum Erhalt festgesetzt.

Für die Anlage des Fußweges ist die Entfernung der Hecke auf einer Länge von 1,60 m notwendig. Der Fußweg soll mit Kies mit einer Schottertragschicht angelegt werden und befindet sich außerhalb des Kronenbereiches der Buche. Er verläuft zwar im Kronenbereich der Eiche, da Eichen aber Tiefwurzler sind, sollte diese Maßnahme nicht zu einer Beeinträchtigung der Vitalität des Baumes führen.

 

Die GRZ II wird durch die Verlegung der Zufahrt und der Neuanlage des Fußweges eingehalten.

 

Auszug: B-Plan 7

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Finanz. Auswirkung

Einzahlungen:

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voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

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