Beschlussvorlage - 12/042/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück „Schönningstedter Straße 1“ in Aumühle.

Reduzieren

Sachverhalt

Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel mit einer Größe von 2,87 m x 3,89 m für das Grundstück „Schönningstedter Straße 1“ (Aral-Tankstelle).

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gemischte Baufläche ausgewiesen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Einzahlungen:

Auszahlungen:

Produktkonto:

 

Produktkonto:

 

voraussichtliche jährl.
Folgeeinzahlungen:

voraussichtliche jährl.
Folgeauszahlungen:

 

Loading...