Beschlussvorlage - 12/042/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel
Schönnigstedter Straße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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30.05.2024
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Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel mit einer Größe von 2,87 m x 3,89 m für das Grundstück „Schönningstedter Straße 1“ (Aral-Tankstelle).
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gemischte Baufläche ausgewiesen.
