Berichtsvorlage - 12/069/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach den letzten Beratungen des Themas Neubau der Evangelischen Kita wurde die Verwaltung beauftragt inwieweit eine Bebauung des avisierten Grundstückes auf dem Gelände des Gemeinde Hauses möglich ist.

 

Das Bauamt teilt dazu folgendes mit:

 

„die Bebauung des Grundstücks ist nicht einfach. Eine Bebauung oder der Ersatzneubau für den Gemeindesaal ist nur mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Die Fläche ist zum Teil gemäß der Unteren Forstbehörde als Wald einzustufen. Diese Anfrage hat es bereits bei der Planung der Stellplatzanlage am Schwarzen Weg gegeben. Eine Waldumwandlung ist nur möglich, wenn die Untere Forstbehörde und die Untere Naturschutz zustimmt. Weiterhin ist zu beachten, dass zum Wald ein Abstand von 30 m einzuhalten ist. Nur mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde kann der Abstand auf 20 m reduziert werden. Anhand der Waldqualität wird entschieden, ob dies möglich ist.

 

Eine Waldumwandlung ist dabei als kostenintensiv einzuschätzen. Für die Fällung ist ein Ausgleich im Verhältnis 1:3 notwendig. Zusätzlich ist für die Bodenversiegelung und den Artenschutz ein Ausgleich notwendig. Der Ausgleich für den Artenschutz kann Seitens des Bauamtes nicht abgeschätzt werden. Insgesamt werden sich aber die Kosten für den Ankauf von Ökopunkten sicherlich über 50.000 € belaufen.

 

Für den B-Plan der Stellplatzanlage waren auch Vogelnistkästen und Kästen für Fledermäuse als Ausgleich notwendig. Diese sind teilweise an den Bäumen entlang des Schwarzen Weges angebracht. Wie man damit umgeht, kann nicht beurteilt werden. Die Bäume können nicht als einzelne Bäume stehen bleiben, weil die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, wenn die Bäume auf dem Dreiecksgrundstück gefällt werden. Die Bäume werden dann windwurfanfällig, weil sie im Verband mit den anderen Bäumen aufgewachsen sind.

 

Es ist auch eine Zustimmung von der Unteren Denkmalschutzbehörde notwendig. Die Fläche befindet sich im Umgebungsschutzbereich der Schule und der Kirche. Nach Einschätzung des Bauamtes wird die Zustimmung hier als schwierig erachtet, weil im Rahmen der Planung für den Stellplatz am Schwarzen Weg der Kommentar sinngemäß lautete: „Die helle Schule hebt sich vor der Waldkulisse ab.“ Hier ist ja bereits der Schulwald nicht mehr vorhanden. Ob der Wald für den Denkmalwert der Kirche von ausschlaggebender Bedeutung kann nicht abgeschätzt werden.

 

Vom Bauamt wird vorgeschlagen, dass bei ernsthaften Überlegungen, dass die Fläche seitens der Gemeinde und der Kirche für eine Bebauung in Betracht kommt, einen gemeinsamen Termin der Behörden im Vorwege zu organisieren. An dem Gespräch müsste die Kirche, der Bürgermeister, der Kreis mit der Regionalplanung, die Untere Naturschutzbehörde, die Unteren Forstbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde und die Amtsverwaltung teilnehmen.“

 

Aus Sicht des Fachamtes Jugend, Bildung und Kultur sollten vorab Überlegungen angestellt werden, wie ein Kita Neubau zu finanzieren ist. Vor dem Hintergrund der ungeklärten Finanzierung der Kindertagesstätten durch das Land Schleswig-Holstein ab 2025 ist dringend davon abzuraten zum jetzigen Zeitpunkt feste Zusagen zu machen.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass gem. KitaG ein Interessenbekundungsverfahren zur Festlegung der Trägerschaft einer neuen Kita durchzuführen ist. Dieses sollte aber erst durchgeführt werden, wenn ein Grundstück gefunden ist und entsprechendes Baurecht geschaffen wird.

 

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