Beschlussvorlage - 12/076/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit
hier: aktuellen Lage und zukünftigen Unterbringung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Josephine Kasper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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02.09.2024
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Geplant
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Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt das, dass Haus in der Ernst Anton Straße 25 künftig durch die Offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Kostenvoranschläge für die Ertüchtigung des Hauses einzuholen sowie entsprechende Förderanträge zu stellen.
Sachverhalt
Besichtigung des Hauses in der Ernst Anton Straße am 12.07.2024
Am Freitag, den 12.07.2024, fand eine Besichtigung des Hauses in der Ernst Anton Straße durch Frau Graf, Vertreterin der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), und Matthias Kutz, Vertreter des Bauamtes, statt. Hintergrund dieser Besichtigung ist die Notwendigkeit einer neuen Unterbringung für die OKJA, da das bisher genutzte Sport- und Jugendheim aufgrund eines bevorstehenden Abrisses geräumt wurde.
Aktuelle Übergangslösung
Derzeit kann die OKJA übergangsweise die Container des TUS nutzen. Diese Lösung ist jedoch nicht ideal, da sie nur eine temporäre Unterbringung darstellt und den Anforderungen einer nachhaltigen und sicheren Jugendarbeit nicht gerecht wird.
Zustand des Hauses in der Ernst Anton Straße
Das Haus in der Ernst Anton Straße wurde als potenzieller neuer Standort für die Jugendarbeit in Augenschein genommen. Es befindet sich in einem Zustand, der durch gewisse Maßnahmen nutzbar gemacht werden könnte. Eine umfassende Renovierung, insbesondere der Elektrik, ist jedoch notwendig. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden und leichte Arbeiten selbst durchführen können. Die Fachlichkeit des Netzwerkes sollen mit einbezogen und um Hilfe gebeten werden. Die Räumlichkeiten bieten das Potenzial, einen geeigneten Jugendtreff einzurichten, der den Standards und Anforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit entspricht. Auch die Nähe zum angrenzenden Schulhof bietet ausreichend Außenflächen.
Förderung und Finanzierung
Für die Sanierung oder den Neubau von Jugendfreizeitstätten können Fördermittel in Höhe von bis zu 50% der baulichen Kosten beim Land beantragt werden. Zusätzlich unterstützt der Kreis einrichtungsrelevante Maßnahmen ebenfalls mit bis zu 50%. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Fördermittel nicht für eine vorläufige Einrichtung der Jugendarbeit gewährt werden.
Problematik des zukünftigen Raumes im neuen Sport- und Jugendheim
Die Planung sieht vor, dass die OKJA im neuen Sport- und Jugendheim einen Raum von 30 Quadratmetern ohne Küche nutzen soll. Dieses Konzept ist für die Arbeit im Bereich der OKJA nicht zielführend es ist davon auszugehen, dass 20-30 Kinder anwesend sind. Der Raum bietet weder ausreichend Schutz noch eine adäquate Einrichtungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind beim TUS ständig Erwachsene und Eltern präsent, was die Schaffung eines sicheren und ungestörten Rückzugsortes für Kinder und Jugendliche erheblich beeinträchtigt.
Anforderungen und Standards der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Für eine erfolgreiche Offene Kinder- und Jugendarbeit sind bestimmte Anforderungen und Standards zu erfüllen:
- Sicherer Rückzugsort: Kinder und Jugendliche benötigen einen geschützten Raum, der frei von störenden Einflüssen und der Anwesenheit Erwachsener ist, um sich entfalten zu können.
- Ausreichende Raumgröße: Die Räumlichkeiten müssen groß genug sein, um verschiedene Aktivitäten und Angebote durchführen zu können.
- Ansprechende Einrichtung: Eine ansprechende und Zielgruppengerechte Einrichtung ist notwendig, um eine einladende Atmosphäre zu schaffen.
- Selbstverwaltete Räume: Es sollten Möglichkeiten zur Selbstverwaltung und eigenständigen Gestaltung der Räume durch die Kinder und Jugendlichen bestehen.
- Zugänglichkeit: Die Räumlichkeiten sollten gut erreichbar und barrierefrei sein, um allen Kindern und Jugendlichen Zugang zu ermöglichen.
Fazit
Die derzeitige Übergangslösung sowie der geplante Raum im neuen Sport- und Jugendheim erfüllen die notwendigen Anforderungen und Standards der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht. Das Haus in der Ernst Anton Straße bietet hingegen Potenzial, nach entsprechenden Renovierungsmaßnahmen einen geeigneten Jugendtreff zu beherbergen. Es wird empfohlen, die Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung des Hauses zu prüfen und zeitnah Maßnahmen zur Schaffung einer langfristigen und adäquaten Lösung für die Jugendarbeit zu ergreifen.
Finanz. Auswirkung
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Einzahlungen: |
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voraussichtliche jährl. |
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Erträge: |
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Aufwendungen: |
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Deckung / Bemerkung:
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im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
