Berichtsvorlage - 12/072/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung (GO) hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ihrer/seiner Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (nicht zahlungswirksame Vorgänge) und Auszahlungen (zahlungswirksame Vorgänge) Bericht zu erstatten.

 

Unerheblich sind die über- und außerplanmäßigen und Auszahlungen nach der Regelung § 4 in der Haushaltssatzung in der Höhe, in der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Erteilung der Ausgaben im Einzelfall erteilen darf.

 

Nach der Haushaltssatzung der Gemeinde Aumühle erteilt der Bürgermeister die Zustimmung bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR im Einzelfall.

 

Ausgenommen von dieser Berichtspflicht sind diejenigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die durch Beschluss der Gemeindevertretung entstanden sind. Sie sind vollständigkeitshalber und zur Kenntnis mit angeführt.

 

Die Aufstellung über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Erläuterungen hierzu sind der Anlage zu entnehmen.

 

In dem ersten doppischen Bericht zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gibt es deutlich mehr Positionen, als im Vergleich zu den kameralen Vorjahren. Im Rahmen der Überleitungsmatrix wurde je Haushaltsstelle ein neues Produktkonto festgelegt. Diese Produktkonten wurden teilweise bereits wieder überarbeitet oder geändert, sodass teilweise der Haushaltsansatz auf einem Produktkonto geplant wurde, der tatsächliche Buchungsvorgang jedoch bereits auf dem nachträglich angelegten Konto stattfindet. Diese Konstellation kann auch umgekehrt auftreten, also Planung im richtigen Produktkonto, Aufwand/Auszahlung über ein falsches. Sofern die Deckung über ein anderes Produktkonto erfolgt, wurde dies entsprechend vermerkt.

 

In der Regel sind ein Aufwandskonto und das dazugehöriges Auszahlungskonto in einem Produkt gekoppelt und haben den gleichen Ansatz. Wenn der Ansatz auf einem Aufwandskonto verbraucht ist, ist der gekoppelte Ansatz im dazugehörigen Auszahlungskonto also auch erschöpft. Häufig findet sich deshalb der gleiche Vorgang in den Aufwands- und Auszahlungskonten gleichzeitig. Ausnahmen bilden hier mehrere Aufwandskonten aus dem gleichen Produkt, die das gleiche Auszahlungskonto haben.

Wie in der Kameralistik auch, führen eingebuchte Aufträge zur Mittelbindung im Aufwand, auf die aber noch keine Auszahlungen erfolgt sind.

 

Die Kämmerei geht davon aus, dass sich der Bericht zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in den nächsten ein bis zwei Jahren wieder deutlich verkleinern wird.

 

Es ist kein Beschluss erforderlich.

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Anlagen

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