Beschlussvorlage - 12/085/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt als Gestaltungsrichtlinie für die Erhaltungssatzung „Kiefernschlag/Rehkoppel“ folgendes:

  •           Erhaltung der Flachdächer
  •           Erhaltung der Attika der Flachdächer?
  •           Materialien und Farbe der Attika
  •           Erhaltung der weißen Fassadengestaltung für das gesamte Gebiet
  •           Materialien der Fassadengestaltung? Unterscheidung zwischen Flachdachbungalows und sonstigen Gebäuden?
  •           Erhaltung der Giebelverkleidungen?
  •           Materialien und Farbe der Giebelverkleidung
  •           Sonstige Vorgaben für Neubauten erwünscht?

 

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Sachverhalt

Für die beiden Straßen „Am Kiefernschlag“ und „Rehkoppel“ hat die Gemeinde eine Erhaltungssatzung erlassen, welche seit dem 05.03.2008 rechtswirksam ist.

 

In der Satzung steht unter § 2 Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände folgendes:

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung bedürfen Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzung der Genehmigung.

 

Es gibt keine Begründung zur Satzung. Im Archiv sind auch keine Unterlagen vorhanden, aus denen nähere Details zum Zweck der Satzung oder Gestaltungsleitlinien abgeleitet werden können. Das Gebiet wurde Anfang der 1970er Jahren bebaut. Der damalige Bebauungsplan ist nicht mehr rechtswirksam.

 

Dominant für das Gebiet sind die überwiegend weißen Außenfassaden und die punktuellen Bungalows mit Flachdächern. Dazu gehören die Grundstücke am Stichweg Am Kiefernschlag Nr. 4-10 und Nr. 22. In der Rehkoppel sind es die Grundstücke Nr. 17-21 und Nr. 32.

 

Die städtebauliche Besonderheit für Aumühle ist die damals moderne Gestaltung mit Bungalows mit Flachdächern. Gemäß den damaligen Vorgaben des B-Plans wurden die Flachdachbungalows mit weißen Rohbausteinen und dunkler Attika mit einer Holzverkleidung errichtet. Auf den beigefügten Fotos können Sie die Fassadengestaltung erkennen. Das Beispielgebäude wurde vor langer Zeit mit einem Walmdach eingedeckt. Aus Gründen der Verbesserung der Wärmedämmung gibt es vermehrt Fragen zur Fassadengestaltung. Angeblich soll es nicht möglich sein, die Wärmedämmung der Fassaden mit Rohbausteinen aufgrund der geringen Luftschicht durch Einblasung zu verbessern. Da hätte zur Folge, dass langfristig alle Fassaden mit Rohbausteinen verändert werden.

 

Es müsste geklärt werden, wie sich die Gemeinde die gestalterische Entwicklung zukünftig vorstellt, damit die Verwaltung einheitlich agieren kann. Über den Erhalt der Flachdächer bestand bisher Einigkeit. Eine Dachaufstockung wurde aus diesem Gründung in der Vergangenheit versagt. 

Ist es der Gemeinde wichtig, dass die Gebäude weiterhin alle weiß bleiben? Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass dieses Gestaltungselement unbedingt erhalten bleibt. Dürfen die weißen Rohbausteine mit einer Putzfassade oder anderen weißen Materialien verdeckt werden?

Die bisherige Genehmigungspraxis war, dass die Außenfassaden weiß bleiben müssen und auch Putzfassaden mit Wärmdämmung zulässig sind. Holzfassaden wurden als nicht zulässig eingestuft, außer Holzverkleidungen im Giebelbereich, welche häufig bei den anderen Gebäudetypen in der Siedlung vorhanden sind. Die Holzverkleidungen im Giebelbereich sind ursprünglich alle dunkel gestaltet gewesen. Dürfen diese künftig farblich verändert werden, z.B. in Grautönen? Müssen diese Giebelverkleidungen überhaupt erhalten bleiben? Sollen diese weiterhin aus Holz sein oder sind auch andere Materialien vorstellbar? Wie sollen Neubauten zukünftig gestaltet werden?

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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Anlagen

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