Beschlussvorlage - 12/100/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, dass die erstellte Planungsanzeige vom Büro claussen-seggelke zu dem Grundstück des Holzhofes bei der Landesplanung eingereicht werden soll.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 den Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes beraten. Es wurde kein Aufstellungsbeschluss gefasst, sondern lediglich die Entscheidung, dass der Bauausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Holzhof I unterstützen würde.

Im Rahmen der weiteren Gespräche und Erörterung der Problematik wurde ersichtlich, dass es sinnvoll ist, zuerst eine Planungsanzeige zu stellen, bevor ein Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst wird. Mittels der Planungsanzeige soll die Landesplanung sich grundsätzlich zu der Entwicklung der Fläche positionieren.

 

Die Gemeinde muss sich zukünftig entscheiden, ob sie Bauleitplanung nur für den Holzhof betreiben möchte oder sich auch zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten durch weitere oder andere Gewerbebetriebe vorstellen könnte. Diese Entscheidung muss für die Planungsanzeige noch nicht getroffen werden. Je nach Rückmeldung der Landesplanung sollte für den Aufstellungsbeschluss vorher eine Entscheidung getroffen werden.

 

Durch die Anfrage bei der Landesplanung zur Fläche Holzhof II entsteht für die Gemeinde keine Verpflichtung oder eine Entscheidung über eine Eingemeindung und Aufstellung eines Bebauungsplanes. Es soll damit die grundsätzliche landesplanungsrechtliche Einschätzung zur Eignung der Fläche abgefragt werden.

Die abschließende Beurteilung, ob die Fläche Holzhof II eine Ausgleichsfläche ist, steht noch aus.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Nein. Die Beauftragung des Planungsbüros für die Erstellung der Planungsanzeige erfolgte vom Grundstückseigentümer.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...